E-Mail-Archivierung und Compliance

E-Mail: Sicher und gesetzeskonform

05.04.2016
Von  und
Thomas Bär, der seit Ende der neunziger Jahre in der IT tätig ist, bringt weit reichende Erfahrungen bei der Einführung und Umsetzung von IT-Prozessen im Gesundheitswesen mit. Dieses in der Praxis gewonnene Wissen hat er seit Anfang 2000 in zahlreichen Publikationen als Fachjournalist in einer großen Zahl von Artikeln umgesetzt. Er lebt und arbeitet in Günzburg.
Frank-Michael Schlede arbeitet seit den achtziger Jahren in der IT und ist seit 1990 als Trainer und Fachjournalist tätig. Nach unterschiedlichen Tätigkeiten als Redakteur und Chefredakteur in verschiedenen Verlagen arbeitet er seit Ende 2009 als freier IT-Journalist für verschiedene Online- und Print-Publikationen. Er lebt und arbeitet in Pfaffenhofen an der Ilm.

E-Mail: Wie und wo archivieren?

Für die Archivierung der E-Mail bedeutet das zunächst auch eine Entscheidung darüber, ob sie durch einen zentralen Server oder direkt von der Client-Seite her gesteuert werden soll. Obliegt die Steuerung direkt dem Mail-Server, wie beispielsweise einer Exchange-Lösung oder einem anderen Mail-Server wie MailStore, so werden alle ein- und ausgehenden Nachrichten zentral erfasst. Sie können dann direkt von der Server-Software verwaltet und archiviert werden.

Die Fachleute von Haufe weisen allerdings darauf hin, dass diese Art der Archivierung aber auch zu Problemen führen kann, wenn in der Firma die private Nutzung der betrieblichen E-Mail erlaubt ist. Dann werden nämlich unter Umständen auch die privaten Nachrichten der Mitarbeiter archiviert, was unter Unterständen eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses darstellen kann (mehr dazu auch in den Ratschlägen unseres Experten im nächsten Absatz).

Wenn es und Themen wie Compliance und Archivierung geht, bevorzugen viele Firmen nach wie vor den Mail-Server „on-premise“, der wie hier die MailStore-Lösung die entsprechenden Möglichkeiten direkt parat hat.
Wenn es und Themen wie Compliance und Archivierung geht, bevorzugen viele Firmen nach wie vor den Mail-Server „on-premise“, der wie hier die MailStore-Lösung die entsprechenden Möglichkeiten direkt parat hat.

Also doch lieber Archivierung und Sicherung direkt von den Client-Systemen aus steuern? Von einem solchen Ansatz, wie er wohl leider in vielen kleinen Unternehmen praktiziert wird, raten alle Experten einstimmig ab: Zu groß sei die Gefahr, dass nicht alle Nachrichten archiviert werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Nichteinschließen von einzelnen oder mehreren Nachrichten in das Archiv versehentlich oder mit Vorsatz geschieht. Solche Installation könnten grundsätzlich nicht als zuverlässig eingestuft werden.

Merkmale, die der Server bieten sollte

Einige Merkmale, die Archivierungs-Server und -Lösungen dabei erfüllen sollten: Sie müssen unter anderem die vollständige Archivierung aller E-Mail-Nachrichten des Unternehmens garantieren können. So können die E-Mails noch vor der Zustellung an den Mitarbeiter archiviert werden, um so die Vollständigkeit zu garantieren. Dabei muss dann auch sichergestellt sein, dass diese archivierten Nachrichten, zu 100 Prozent und in jeder Hinsicht mit dem Original übereinstimmen. Bei einer solchen originalgetreuen Archivierung ist dann zudem garantiert, dass Nachrichten ohne Verlust direkt aus dem Archiv heraus wiederhergestellt werden können. Auch die Manipulationssicherheit der E-Mails im Archiv muss unbedingt sichergestellt sein.

Ein wichtiger Bestandteil, wenn es um Revisionssicherheit und Compliance geht: Ein Audit-Protokoll, das genau aufzeichnet welche Benutzer welche Aktivitäten ausgeführt haben.
Ein wichtiger Bestandteil, wenn es um Revisionssicherheit und Compliance geht: Ein Audit-Protokoll, das genau aufzeichnet welche Benutzer welche Aktivitäten ausgeführt haben.

Die Nachrichten müssen sicher verschlüsselt abgespeichert werden und ein direkter Zugriff der Clients auf diese Nachrichten sollte grundsätzlich nicht möglich sein. Einige Lösung bieten die Möglichkeit, dass auch berechtigte Personen nur über ein speziell gesichertes Portal auf die Nachrichten zugreifen können, was dann auch noch durch eine Forcierung des 4-Augen-Prinzips (Zugang nur dann, wenn sich zwei berechtigte Personen zugleich gegenüber dem System authentifizieren) verschärft werden kann.

Ebenso wichtig sind in diesem Zusammenhang die Aufbewahrungsfristen, die gewahrt werden müssen. So muss beispielsweise gewährleistet sein, dass kein Nutzer einfach Nachrichten aus dem Archiv löschen kann, solange er nicht die ausdrückliche Erlaubnis des Administrators dazu besitzt. Dabei müssen alle diese Vorgänge, alle Änderungen lückenlos und manipulationssicher vom Archivsystem protokolliert werden.

Das sagt der Experte:

Wir haben für diesen Beitrag auch mit Firmen gesprochen, die sich mit ihren Produkten und Dienstleistungen auf den Bereich E-Mail-Archivierung und rechtssichere Archivierung konzentrieren. Tim Berger, General Manager Business & Co-Founder bei der MailStore Software GmbH, gab uns einen Überblick darüber, was seine Firma unter dem Begriff E-Mail-Compliance versteht und wie dieser mit der Archivierung von E-Mail zusammenhängt: "Unter den Begriff Compliance fällt auch die E-Mail-Archivierung. Betriebliche und rechtliche Vorschriften zur Mindestaufbewahrungspflicht für archivierungspflichtige E-Mails machen eine Aufbewahrungsrichtlinie nötig."

Tim Berger, General Manager Business & Co-Founder bei der MailStore Software GmbH zum Thema Compliance: „Betriebliche und rechtliche Vorschriften zur Mindestaufbewahrungspflicht für archivierungspflichtige E-Mails machen eine Aufbewahrungsrichtlinie nötig.“
Tim Berger, General Manager Business & Co-Founder bei der MailStore Software GmbH zum Thema Compliance: „Betriebliche und rechtliche Vorschriften zur Mindestaufbewahrungspflicht für archivierungspflichtige E-Mails machen eine Aufbewahrungsrichtlinie nötig.“
Foto: MailStore GmbH

Weiterhin betonte er, dass datenschutzrechtliche Aspekte unbedingt zu beachten sind. So empfiehlt er unter anderem, die private E-Mail-Nutzung zu untersagen oder aber die ausschließliche Nutzung externer E-Mail-Dienste vorzuschreiben: "Um juristisch auf der sicheren Seite zu sein, muss dies schriftlich fixiert, kontrolliert und konsequent durchgesetzt werden. Die schriftliche Fixierung kann beispielsweise in Richtlinien zur Nutzung der firmeneigenen IT-Infrastruktur, in einer Betriebsvereinbarung, einer Einverständniserklärung der Belegschaft oder im individuellen Anstellungsvertrag erfolgen."