Viel Ärger um die PC-Abgabe

24.08.2005
Von Jörg Maurerer
Die Urheberpauschale auf PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte ist heftig umkämpft. Derzeit wird in drei Gerichtsverfahren über die Einführung gestritten.

Seit Jahren kämpfen die Hardwarehersteller und die Rechteverwerter um Abgaben für Drucker, PCs und Multifunktionsgeräte. Foto: Joachim WendlerBei Multifunktionsgeräten ist die Abgabe nach dem letzten Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Juli 2005 teilweise höher als der Preis für das Gerät, schimpft Jörg-Stefan Schmitt: "Das halten wir für absurd." Der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit beim Druckerhersteller Brother ist zugleich Pressesprecher der Initiative "Druck-gegen-Abgaben.de", die von Druckerherstellern gegen die Urheberrechtsabgabe gegründet wurde.

Im besagten Urteil gegen Hewlett-Packard (HP) legte das Stuttgarter Gericht die Höhe der Urheberrechtsabgabe für Multifunktionsgeräte fest. Für jedes der Geräte, die Drucker, Scanner und Kopierer vereinen, sind demnach je nach Leistung zwischen 38,35 und 613,56 Euro fällig. Zur Orientierung: Anfang August bot Brother in Penny-Märkten ein Farb-Multifunktionsgerät für 74,95 Euro an. Die Abgabe darauf würde 76,70 Euro betragen: "Unter diesen Vorzeichen wird sich in Deutschland der Vertrieb von Multifunktionsgeräten nicht mehr lohnen", befürchtet Schmitt. Doch noch ist die Urheberrechtsabgabe für Multifunktionsgeräte Zukunftsmusik, da HP Revision eingelegt hat.

Rechtsgrundlage der Vergütung von Urheberrechtsansprüchen für die private Vervielfältigung sind die Paragrafen 54 ff. des Urheberrechtsgesetzes. Das Gesetz legt fest, dass Urhebern von Werken (etwa Text, Ton, Film) eine Vergütung zusteht, wenn Dritte sie durch Vervielfältigung nutzen. Die Vergütungssätze in Form einer Pauschalgebühr sind in der Anlage zum Paragrafen 54 d Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 1985 festgelegt.

Die Pauschale muss jeder Kunde automatisch mit dem Kaufpreis eines analogen oder digitalen Geräts entrichten, mit dem sich Werke kopieren lassen. Die Hersteller und Importeure der Geräte führen die Vergütungspauschale zunächst an Verwertungsgesellschaften wie VG Wort, VG Bild-Kunst oder die Gema ab. Diese schütten das Geld jährlich in Form von Tantiemen an Rechteinhaber wie Autoren, Journalisten, Fotografen und Verleger aus.9,21 Euro pro DVD-Brenner

Bislang werden Vergütungen gezahlt für Videorekorder (9,21 Euro pro Gerät), Kassettenrekorder (1,28 Euro) sowie Kopierer, Faxgeräte und Scanner (8,18 Euro bis 306,78 Euro je nach Leistung). Im Juli 2002 kamen noch CD-Brenner (7,50 Euro) hinzu, im August 2003 DVD-Brenner (9,21 Euro). Noch keine Einigung gibt es bisher über Abgaben auf Multifunktionsgeräte, Drucker und PCs.