Schadensbegrenzung

Sony will nach Angriff Online-Plattform neu aufsetzen

28.04.2011
Nach dem Datenklau bei den Sony-Diensten für Spiele, Musik und Filme will das Unternehmen die gehackte Online-Plattform neu aufsetzen.

In einem Blog-Beitrag kündigte Firmensprecher Patrick Seybold die rasche Bereitstellung eines Software-Updates an, das alle Nutzer zur Änderung ihres Passworts veranlasst. Es werde Tag und Nacht daran gearbeitet, um das PlayStation Network und die Qriocity-Dienste zu sichern und innerhalb einer Woche wieder in Betrieb zu nehmen.

Gemeinsam mit den Behörden und einer Sicherheitsfirma arbeite Sony daran, die Verantwortlichen für den Datendiebstahl zu ermitteln, schrieb Seybold. Die Täter hätten sich Zugang zu einer unverschlüsselten Datenbank mit Personendaten der Nutzer verschafft. Es gebe keine Hinweise, dass sie auch an die verschlüsselten Kreditkartendaten gelangt seien - allerdings könne dies auch nicht ausgeschlossen werden. (dpa/tc)

Experte: Sony haftet nach deutschem Recht

Nach dem Datenklau muss Sony aus Expertensicht für Schäden von Nutzern in Deutschland nach hier geltendem Recht haften. Schließlich wende sich die PlayStation-Plattform klar erkennbar auch an Deutsche, sagte der Internetrechts-Experte Christian Solmecke am Donnerstag in Köln.

Unbekannte hatten sich Zugang zu persönlichen Daten von Nutzern des PlayStation Networks sowie des Musik- und Videoservices Qriocity verschafft, möglicherweise auch zu Kreditkartendaten. Solche Haftungsfragen regele das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), berichtete der Rechtsanwalt. Die Nutzer hätten ihre Daten in Sonys Obhut gegeben, und das Unternehmen sei nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht sorgsam damit umgegangen.

Aber: "Auch wenn deutsches Recht gilt, können Nutzer zwar ihre Schäden vor deutschen Gerichten geltend machen, sie müssen aber trotzdem jemanden verklagen, der im Ausland sitzt - nämlich ihren Vertragspartner", erläuterte der Experte. Das könne kompliziert sein, weil ein Gerichtsvollzieher im Ausland beauftragt werden müsse. "Wenn ein Verbraucher so einen Prozess anstrengt - teilweise wegen relativ geringer Summen - dann geht er ein hohes Vollstreckungsrisiko ein." Denn er wisse nicht, ob er am Ende wirklich Geld wiederbekomme - selbst bei einem gewonnenen Verfahren.

In den Nutzungsbedingungen des Netzwerks stehe zwar, der Vertrag werde mit Sony in England geschlossen, sagte Solmecke. "Diese Klausel ist aber nach meiner Auffassung unwirksam, weil man deutschen Verbrauchern nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen englisches Recht aufdrücken darf." Firmen, die international tätig seien, übersetzten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar häufig in andere Sprachen, passten sie aber nicht den nationalen Rechtssystemen an.

Derzeit ist noch unklar, welche Schäden den Nutzern entstanden sind oder entstehen könnten. "Wenn tatsächlich Kreditkartendaten abhandengekommen sind, und den Betroffenen dadurch Schäden entstehen, dann gehe ich davon aus, dass Sony dafür voll haften muss", so Solmeckes Einschätzung. Es gehe aber nicht nur um unberechtigte Abbuchungen. Sony hat alle betroffenen Online-Dienste vorübergehend ausgeschaltet, darunter auch kostenpflichtige. "In der Zeit, in der nicht gespielt werden kann und Sony die Leistung nicht erbringt, muss den Nutzern die Leistung erstattet werden - das ist eindeutig."

Der Konzern informierte seine Nutzer erst am Dienstag mit mehrtägiger Verspätung in Firmenblogs und via E-Mail über den Vorfall. Auch daraus könne ein Schadenersatzanspruch entstehen, etwa wenn Kunden dadurch zu spät gehandelt haben, um sich zu schützen. "Klar ist, dass für Sony ganz strenge Haftungsmaßstäbe in dem Zeitraum angesetzt werden, in dem sie ihre Kunden nicht informiert haben", betonte Solmecke.