Software as a Service

Was Sie über SaaS wissen müssen

23.05.2007
Von Dr. Klaus Helling
Software aus der Steckdose? Software as a Service (SaaS) wird von den On-Demand-Anbietern als neues IT-Allheilmittel versprochen. Doch die wenigsten Anwender wissen, was sich dahinter verbirgt oder für welches Unternehmen dieses Konzept geeignet ist.

SaaS ist einer der wichtigsten IT-Trends der letzten Zeit. Ob einzelne Funktionen oder ganze Anwendungspakete - irgendwo im eigenen Unternehmen oder im Internet sind sie verfügbar und werden einfach und sicher in die eigene IT-Landschaft eingebunden. So lautet zumindest die Theorie, die gerne von den Marketing-Abteilungen der SaaS-Anbieter aufgegriffen wird. Doch wie stellt sich dies in der betrieblichen Praxis dar? Und worin unterscheidet sich SaaS, oft auch unter dem Schlagwort "on Demand" vermarktet, vom weitgehend gescheiterten Ansatz des Application-Service-Provider (ASP) der Jahrtausendwende? Und wäre dies auch eine Option für mein Unternehmen?

Software-as-a-Service (SaaS) ist die wichtigste Anwendung einer "Service-oriented Architecture (SOA)". Softwarekomponenten werden nicht mehr eng miteinander gekoppelt, sondern einmal geschrieben und anschließend über standardisierte Schnittstellen - so genannte Web-Services - anderen Anwendungen zur Verfügung gestellt. Dieses Prinzip funktioniert für einzelne Funktionen wie beispielsweise eine Bonitätsprüfung oder einen Adressencheck ebenso wie für komplette Applikationen. Letzteres haben insbesondere die On-Demand-Pioniere Salesforce.com und Rightnow Technologies unter Beweis gestellt, die ihre CRM-Suiten (Customer-Relationship-Management) seit einigen Jahren über das Internet zugänglich machen und damit für reichlich Aufregung im Markt gesorgt haben.

Wie funktioniert der On-Demand-Zugriff und wie wird er abgerechnet?

Die Grundidee hinter On-Demand ist die zentrale Bereitstellung einer Anwendung durch einen Hosting-Anbieter. Der Zugriff erfolgt per Browser über das Internet und wird durch eine monatliche Pauschale pro Benutzer abgegolten.