"Tagesschau"-App

Gericht gibt Zeitungsverlagen recht

27.09.2012
Im Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App hat das Landgericht Köln den klagenden Zeitungsverlagen Recht gegeben.

Das Gericht verbot der ARD, die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 weiter zu verbreiten. Das Urteil bezieht sich jedoch nur auf die App dieses einen Tages, wie das Gericht am Donnerstag in seinem Urteil klarstellte.

Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Verlage, wonach die "Tagesschau"-App presseähnlich ist. Dies sei nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig. Die App sei "als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet (..) - mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht". Daran änderten auch die Verknüpfungen mit Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen nichts. Zugleich seien die Angebot der App "nicht hinreichend sendungsbezogen". Ein generelles Verbot der App lehnte das Gericht jedoch ab.

Zum Urteil erklärte die ARD-Vorsitzende Monika Piel: "Das Urteil hat wie erwartet keine grundsätzliche Klärung in der Frage der Presseähnlichkeit gebracht. Die Entscheidung bezieht sich auf die Anmutung der Tagesschau-App eines bestimmten Tages - nämlich auf das Angebot vom 15. Juni 2011. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht gleichbedeutend mit einem generellen Verbot der Tagesschau-App. Ich sehe mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass diese Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch zu lösen ist. Wir sind daher weiterhin gesprächsbereit und setzen auf einen baldigen Austausch mit der Verlegerseite."

Der NDR Intendant Lutz Marmor sagte: "Wir respektieren die Kölner Entscheidung, auch wenn sie weitgehend ins Leere zielt, da wir die Tagesschau-App vom 15. Juni vergangenen Jahres ohnehin schon lange nicht mehr zum Abruf bereithalten. Unser aktuelles Angebot ist damit nur sehr mittelbar betroffen. Dennoch werden wir die Begründung des Gerichts gründlich prüfen und unsere Konsequenzen daraus ziehen. Prüfen werden wir auch, ob die Wettbewerbskammer bei ihrer Definition des Begriffs der Presseähnlichkeit verfassungs- und rundfunkrechtliche Vorgaben ausreichend berücksichtigt hat. Die Möglichkeit einer Berufung werden wir schon aus Gründen der Fristwahrung in Betracht ziehen müssen."

"Wir freuen uns, dass das Kölner Landgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten", sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen. Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine Tagesschau-App anbieten, "eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet darf es aber nicht geben". Unabhängig davon seien die Verleger - so hatte dies der BDZV-Präsident bereits beim Zeitungskongress am 24. September in Berlin angekündigt - auch in Zukunft bereit, gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Politik eine Lösung der Probleme zu finden.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appellierte an Verleger und ARD, auch nach dem heutigen Urteilsspruch zu den Tagesschau-Apps eine Verständigung außerhalb der Gerichtssäle zu suchen. "Das Urteil darf nicht überdecken, dass ARD und Verleger gemeinsam für Qualitätsjournalismus und publizistische Vielfalt stehen", betonte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Das Gegeneinander lenke davon ab, dass andere Akteure im Netz die Zukunft des Journalismus bedrohten. Konken weiter: "Durch das Urteil ist die Grundproblematik nicht vom Tisch. Ich hoffe, dass beide Seiten ihre erst jüngst erneuerte Gesprächsbereitschaft in die Tat umsetzen." (tc mit dpa)