Galaxy Tab 10.1N

Samsung bringt überarbeitete Versionen P7501 und P7511

17.11.2011
Samsung umgeht offenbar das zurzeit geltende Verkaufsverbot für das Tablet Galaxy Tab 10.1 (Modellnummer P7500) durch überarbeitete Versionen. In Online-Shops werden zurzeit die beiden Gerätevarianten P7501 und P7511 angeboten.
Legal: Samsung Galaxy Tab 10.1 n
Legal: Samsung Galaxy Tab 10.1 n
Foto: Samsung

Wie die Pressevertretung von Samsung Deutschland bestätigte, unterscheiden sich die Geräte von den älteren Gerätevarianten im Design und in der aktualisierten Betriebssystemversion: Beim P7501 und dem P7511 reicht der Rahmen bis auf die Frontseite, während bei den früher gelaunchten Geräten die Glasoberfläche praktisch die gesamte Vorderseite einnimmt. Zudem werden die beiden überarbeiteten Modelle mit Android 3.2 Honeycomb ausgeliefert.

Verboten: Samsung Galaxy Tab 10.1
Verboten: Samsung Galaxy Tab 10.1

In anderen markanten Features wie Prozessorleistung (Dual-Core mit 1 Gigahertz), Größe des Arbeitsspeichers (1 Gigabyte), Display-Auflösung (1.280 x 800 Pixel) und Größe (257 x 175 x 8,6 Millimeter) und Gewicht (570 Gramm) des Gehäuses stimmen dagegen die Angaben zu der neuen Tablet-Version Galaxy Tab 10.1 P7501 mit denen zum Samsung Galaxy Tab 10.1 P7500 überein. Auch die Specs zum Modell P7511 gleichen denen des jüngst vorgestellten Modells P7510, das kein UMTS für mobile Datenübertragungen, sondern nur WLAN für den Internet-Zugang an Hotspots unterstützt.

Online-Händler in Deutschland bewerben das Samsung Galaxy Tab 10.1N P7501 für Preise ab etwa 555 Euro ohne Vertrag. Bei Cyberport ist das neuere Tablet in weißer Farbe und mit 16 Gigabyte Speicherkapazität zum Beispiel für 549 Euro zuzüglich 5,99 Euro Versandkosten erhältlich. Die Auslieferung soll innerhalb von vier Tagen erfolgen, schreibt der Händler.

Angebot auf Cyberport.de
Angebot auf Cyberport.de

Das Samsung Galaxy Tab 10.1 P7500 ist zum Streitobjekt zwischen Apple und Samsung geworden und darf laut Gerichtsbeschluss zurzeit nicht von Samsung in Deutschland verkauft werden. Apple wirft dem Konkurrenten vor, mit dem Galaxy Tab 10.1 ein geschütztes Geschmacksmuster von Apple zu verletzen. Das Berufungsverfahren wird am 20. Dezember weiter verhandelt.

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