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Deutsche Rechteinhaber unterstützen Gesetzesentwurf

Großbritannien: Wer drei mal saugt, fliegt aus dem Netz

12.02.2008
Von pte pte
Nach Frankreich überlegt nun auch Großbritannien den Internetzugang für Download-Piraten zu sperren. Ein so genanntes "Three-Strikes"-Gesetz soll Provider dazu verpflichten, illegalen Filesharern die Internetleitung zu kappen.

Wie die "Times" berichtet, will die britische Regierung durchsetzen, dass Nutzer, die dreimal beim illegalen Download erwischt wurden, vom Internetanbieter rausgeworfen werden. Laut dem Gesetzesvorschlag würden die betreffenden Online-Piraten beim ersten Verstoß eine Warnung per E-Mail erhalten, beim zweiten Mal vorübergehend gesperrt und beim dritten Mal entgültig aus dem Verkehr gezogen werden. "Wir setzen uns auch in Deutschland für ein 'Graduated Response System' ein, bei dem urheberrechtsverletzende Downloader zunächst per Mail auf ihr illegales Handeln aufmerksam gemacht werden. Bei Wiederholung sollen sie mit einer anfangs teilweisen, letztendlich aber mit einer permanenten Sperrung des Internetzugangs belegt werden", erklärt Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), gegenüber pressetext. Urheberrechtsschutz dürfe nicht nur auf der theoretischen Ebene existieren. "Eine wirksame Eindämmung von Raubkopien bedarf eines gemeinsamen Vorgehens. Auch ISPs müssen sich hier ihrer Verantwortung stellen", so Ehlers weiter.

Mit dem geplanten Gesetz gibt die britische Regierung dem Druck von Vertretern der Musik- und Filmindustrie nach, die regelmäßig über die Zunahme von Urheberrechtsverletzungen klagen. Laut den Branchenverbänden entstehen den Unternehmen Millionenverluste aufgrund von Raubkopierern. "Lösungen wie der britische Entwurf können nur als Ergänzung zum bestehenden Regelwerk verstanden werden. Dann halten wir sie aber auch für sinnvoll", meint Ehlers. Kriminelle Raubkopierer müssten auch weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Allein in Großbritannien laden jährlich geschätzte sechs Millionen Menschen illegal Dateien aus dem Internet herunter. Breitbandanbieter, die den Richtlinien nicht nachkommen, sollen laut dem Gesetzesentwurf selbst mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

Zuvor hatten Vertreter der Internet Service Provider (ISP) in Großbritannien selbst Gespräche mit Rechteinhabern aus der Unterhaltungsindustrie geführt und eine "freiwillige Regelung" diskutiert. Allerdings konnten sich die beiden Seiten auf keine gemeinsame Lösung einigen. Bei der Internet Service Provider Association (ISPA) hofft man allerdings noch immer darauf, sich über ein freiwilliges System zusammen zu finden. "Jeder vernünftig Denkende weiß, dass Selbstregulierung in solchen Belangen die weitaus bessere Lösung ist", so ein Sprecher der ISPA. (pte)