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Erst acht von 27 Staaten haben Vollzug gemeldet

Bei umstrittener Datenspeicherung sind viele EU-Ländern säumig

04.01.2008
Bei der umstrittenen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hinken viele EU-Staaten hinter ihren eigenen Vorgaben her.

Fast zwei Jahre nach dem endgültigen EU-Beschluss haben erst acht von 27 EU-Staaten entsprechende Gesetze beschlossen und nach Brüssel gemeldet, wie die Europäische Kommission am Donnerstag mitteilte. Alle säumigen Länder hätten Ende November deshalb Mahnbriefe erhalten.

Die EU-Staaten hatten die Datenspeicherung im Februar 2006 beschlossen und sich für die Umsetzung in nationales Recht 18 Monate Zeit gegeben. Vollzug gemeldet haben nach Kommissionsangaben bisher nur Frankreich, Großbritannien, Spanien, Belgien, Lettland, Dänemark, Tschechien und Estland. In Deutschland gilt ein entsprechendes Gesetz seit dem 1. Januar. Eine Vollzugsmeldung aus Berlin lag bei der Kommission aber noch nicht vor. Zur Verfassungsbeschwerde von 30.000 Bürgern gegen das Gesetz äußerte sich die Brüsseler Behörde zunächst nicht.

Die Justizminister der damals 25 Mitgliedstaaten hatten sich seinerzeit auf einen Minimal-Kompromiss zur systematischen Sammlung von Telefon- und Internetdaten geeinigt. Der Beschluss sieht vor, europaweit sämtliche Verbindungsdaten zwischen sechs und 24 Monate lang zu speichern. Deutschland hatte sich für die kürzeste Speicherdauer eingesetzt. Obwohl die Richtlinie zahlreiche Abweichungen auf nationaler Ebene zulässt, stimmten Irland und die Slowakei in Brüssel gegen die Beschlussvorlage. (dpa/tc)