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FCC entscheidet sich für Open-Access-Auktion

01.08.2007
Die US-Fernmeldeaufsicht FCC hat sich dazu durchgerungen, einen Gutteil eines interessanten Funkspektrums unter Open-Access-Bedingungen zu versteigern. Damit beschwört sie womöglich einen Kampf zwischen etablierten Mobilfunkfirmen und neuen Playern wie Google herauf.

Speziell Google hatte sich bei der FCC für eine Open-Access-Auktion stark gemacht. Der Internet-Riese hatte sich allerdings außerdem ausbedungen, dass das ersteigerte Frequenzspektrum später auch in großem Maßstab ("wholesale") weitervermietet werden können sollte. Dies beschied die Federal Communications Commission zum Ärger von Google abschlägig.

Open Access bedeutet, dass Funkfrequenzen für beliebige Endgeräte und Applikationen zur Verfügung gestellt werden müssen und nicht nur die von einem Netzbetreiber im Paket angebotenen. Mobilfunkbetreiber offerieren zumeist Handy und Dienste im Paket und schränken damit die Auswahl der Verbraucher ein. Sie lassen oft auch keine konkurrierenden Anwendungen wie Internet-Telefonie oder Instant Messaging zu.

Die Entscheidung der FCC muss daher als Teilsieg für Hightech-Firmen wie Google, Yahoo!, Intel oder eBay/Skype gewertet werden, die sich ebenso verschiedene Verbraucherorganisationen für Open Access und damit mehr Wettbewerb im Mobilfunk ausgesprochen hatte.

Konkret geht es bei der Open-Access-Auktion, die Anfang kommenden Jahres starten und geschätzte 15 Milliarden Dollar in die Kassen des US-Schatzamtes spülen soll, um 22 Megahertz aus dem 700-MHz-Bereich. Dieser wird bislang von Fernsehsendern genutzt, die bis Anfang 2009 auf digitale Technik umsatteln müssen.

Die Frequenzen sind deswegen besonders interessant, weil sie gut durch Mauern dringen und lange Strecken überbrücken können. Ob die im Vorfeld interessierten Hightech-Firmen sich tatsächlich an der Auktion beteiligen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Google beispielsweise will zunächst den genauen Wortlaut der schriftlichen FCC-Regelung prüfen.

Die Aufsichtsbehörde hat ferner festgelegt, dass 10 MHz von dem frei werdenden Spektrum für Feuerwehren, Polizei und Rettungsdienste genutzt werden sollen. Das entsprechende Frequenzband soll nur einem Anbieter verkauft werden, der dann eine verpflichtende Partnerschaft für drahtlose Breitbanddienste mit der so genannten Public-Safety Community eingehen muss. Dieser Anbieter könnte indes Überkapazitäten kommerziell anbieten, um seine Investitionen zu refinanzieren. Als mögliche Interessenten hierfür werden Verizon Wireless und Frontline Wireless gehandelt. (tc)