Regierung verbessert Schutz vor Hackern und Datenklau

21.09.2006
Mit einer deutlichen Verschärfung des Strafrechts will die Regierung den Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage verbessern.

Die Gesetzesänderung stellt klar, dass das so genannte Hacken oder Knacken von Computersicherheitssystemen strafbar ist. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität schließt nach Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) letzte Lücken im Strafrecht. Obwohl Deutschland bereits über ein weit reichendes Computerstrafrecht verfüge, führe die rasante Entwicklung der Informationstechnologie immer wieder zu neuen kriminellen Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten.

Der Regierungsentwurf setzt EU-Vorgaben über Angriffe auf Informationssysteme und Computerkriminalität in nationales Recht um. Künftig soll bereits schon der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden, auch wenn keine Daten entwendet wurden. Damit gerät auch der Hacker in Konflikt mit dem Strafrecht, der ohne kriminelle Absicht Sicherheitsbarrieren überwindet.

Das neue Recht will auch private Datenverarbeitungen schützen. Bisher ist Computersabotage nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar. Ferner werden Systemstörungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Computerdaten unter Strafe gestellt. Das richtet sich gegen Attacken aus dem Internet, bei denen mit einer Vielzahl von Anfragen Server blockiert werden (Denial of Service = DoS). Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Bestraft wird auch, wer sich Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung verschafft. Das neue Recht will zudem vorbeugend wirken und bereits gefährliche Vorbereitungen für Computerstraftaten ahnden. Sanktioniert wird insbesondere das "Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen" von technischen Möglichkeiten ("Hacker-Tools"), die für illegale Zwecke angelegt sind.

Bereits unter Strafe steht das so genannte Phishing. Darunter versteht man das Ausspionieren persönlicher Daten im Internet. Die Täter versuchen, mit gefälschten E-Mails den Empfänger zur Herausgabe von Zugangsdaten und Passwörtern für das Online-Banking zu bewegen um so an das Geld des Bankkunden zu kommen. (dpa/tc)