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Oracle vs. Usedsoft: Schlammschlacht um Second-Hand-Software

11.08.2006

Ob die Softwareanbieter, die durch die jüngsten Urteile in ihrem Kampf gegen den missliebigen Gebrauchtmarkt bestärkt sein dürften, dies so hinnehmen werden, ist fraglich. Auch die Waage Justitias neigt sich derzeit wohl eher auf die Seite der Softwarehersteller. So liest sich eine Mitteilung des OLG Münchens, die der COMPUTERWOCHE vorliegt, nicht ganz so optimistisch, wie dies die Usedsoft-Verantwortlichen gerne hätten. Unter dem Titel "Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen rechtswidrig" bestätigte OLG-Richterin Sibylle Fey das Urteil des Landgerichts München, wonach "der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen beziehungsweise der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte verboten wurde, weil es sich um eine Verletzung des Urheberrechts handelt". Im Weiteren spezifiziert die Richterin das Geschäftsmodell von Usedsoft, Nutzungsrechte zu handeln, wobei sich die Kunden die Software selbst anderweitig beschaffen müssten. "Dieser Geschäftspraxis hat jetzt das Oberlandesgericht einen Riegel vorgeschoben."

Nicht zu entscheiden hatte das Gericht die Frage, "ob unter bestimmten Voraussetzungen die Weitergabe von Datenträgern, die von Oracle stammen und ihre Programme enthalten, zulässig ist", führt das Gericht weiter aus. Usedsoft habe bislang beim Vertrieb der Lizenzen nicht auf den Einsatz von Datenträgern zurückgegriffen. Damit steht eine ausdrückliche Bestätigung des Lizenzhandels via CD, wie sie die Usedsoft-Verantwortlichen gerne in das Urteil hineininterpretieren möchten, noch aus. Die nächsten Streitigkeiten und Prozesse dürften somit nur eine Frage der Zeit sein.