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Stichtag 24. März: FAQ zum Elektroschrottgesetz

22.03.2006
Ab kommendem Freitag dürfen elektronische Altgeräte nicht mehr im Hausmüll landen. Für die Entsorgung sind Kommunen und Hersteller verantwortlich.

Was besagt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz "ElektroG"?

Es regelt die Entsorgung elektronischer Geräte, darunter auch Computer und Produkte der Unterhaltungselektronik, durch die Industrie. Verbraucher können ihre Altgeräte ab Freitag, den 24.März 2006, kostenlos abholen lassen oder bei kommunalen Sammelstellen (z.B. Wertstoffhöfen) abgeben. Dort werden sie von den Herstellern zurückgenommen und nach dem Stand der Technik entsorgt. Die Rücknahme erfolgt kostenlos und wird von der Industrie organisiert und finanziert. Die Gemeinden müssen die privaten Haushalte darüber informieren, welche Möglichkeiten und Bedingungen für die Rückgabe existieren.

Warum ist das Gesetz nötig?

Laut Bundesumweltministerium fallen in Deutschland jedes Jahr 1,8 Millionen Tonnen an Altgeräten an. Die Menge des Elektronikschrotts nimmt demnach dreimal so schnell zu wie sonstiger Siedlungsmüll. Der Unrat würde einen Güterzug füllen, der von Flensburg bis nach München reicht. Die Ziele sind deshalb:

  • Wiederverwendung wichtiger Rohstoffe wie Edelmetalle und sortenreiner Kunststoffe;

  • Müllvermeidung: Allein auf den IT-Bereich entfallen 110.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr;

  • Umweltschutz: Die Belastung der Umwelt durch Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Cadmium und FCKW soll reduziert werden.

Dürfen Schwermetalle überhaupt noch verbaut werden?

Nicht mehr lange: Ab 1. Juli 2006 dürfen besonders schädliche Schwermetalle und bestimmte Bromverbindungen gar nicht oder nur in äußerst geringen Mengen zur Produktion von Elektronikgeräten verwendet werden. Viele Hersteller arbeiten schon jetzt nicht mehr mit solchen Materialien.