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Hartz-IV-Software macht weiter Ärger

16.03.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat mit ihrer Software zur Berechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) weiterhin Probleme. Gegenüber der "Berliner Zeitung" bestätigte die Nürnberger Bundesbehörde, dass in dem ALG-II-Programm eine Funktion fehle, mit der die Leistungen für Langzeitarbeitslose gekürzt werden können. Die Fall-Manager in den Jobcentern, so die BA, müssten bis zur Lösung des Problems voraussichtlich im Sommer mit einer aufwändigen Zwischenlösung auskommen.

Wie sehr die infolge von Hartz IV eingeführte Software den Sachbearbeitern in den Arbeitsagenturen aufs Gemüt schlägt, zeigen folgende Aussagen: "Wir müssen mit einer extrem fehlerhaften Software arbeiten", klagte ein Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung in München kürzlich gegenüber der COMPUTERWOCHE, während ein Sachbearbeiter in Berlin von einer "unzumutbaren Übergangslösung" sprach.

Auf Anfrage der COMPUTERWOCHE bestritt die BA die Probleme mit der ALG-II-Anwendung nicht und teilte in einer Stellungnahme mit: "Die Fehler werden im Rahmen der laufenden Release-Planung und -Einspielung strukturiert behoben. Die aktuell aufgetretenen Schwierigkeiten bei Verfügbarkeit und Stabilität sind beseitigt." Aus Nürnberg heißt es weiter, dass die zuletzt bemängelte eingeschränkte Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der ALG-II-Software in erster Linie hardware- und infrastrukturseitig begründet gewesen sei. Die Fehler hätten in Abstimmung mit dem Hardware- und Datenbankhersteller jedoch behoben werden können.

In ihrem Schreiben versichert die Nürnberger Institution ferner: "Innerhalb der Organisation der Bundesagentur können infrastrukturelle Probleme beim Online-Zugriff durch die Arbeitsagenturen ausgeschlossen werden." Das Amt sieht eigenen Angaben zufolge auch keinen Zusammenhang zwischen den von ihm betriebenen Schulungen und Akzeptanzproblemen bei den Sachbearbeitern vor Ort in den Jobcentern. Ebenso wenig kann der Weise-Apparat eine Kausalität zwischen den Defiziten der ALG-II-Software und der hohen Zahl an Widersprüchen gegen die ausgestellten Bescheide erkennen. Derzeit, so die BA, könne aufgrund noch fehlender Auswertungen und Analysen nicht beurteilt werden, welche Gründe für die eingegangenen Widersprüche maßgeblich seien. (pg)