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Microsoft stellt Eolas' Browser-Patente in Frage

10.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Am ersten Tag des Berufungsverfahrens, mit dem Microsoft gegen eine Verurteilung wegen Patentrechtsverletzungen durch seinen Internet-Browser "Internet Explorer" vorgeht, hat der Softwarekonzern die Patentrechte des Klägers in Frage gestellt. Die Firma Eolas hatte bereits im Jahr 1999 Klage gegen Microsoft eingereicht. Das Unternehmen wirft dem Redmonder Konzern vor, Rechte an einer Technik zu verletzen, mit der sich Plug-ins und Applets in Browser einbinden lassen.

Im August 2003 hatte ein Geschworenengericht der Klage gegen Microsoft stattgegeben und die Redmonder zur Zahlung von knapp 521 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt. Ein Bezirksgericht in Chicago unter dem Vorsitz von Richter James Zagel bestätigte in der ersten Berufungsinstanz im Januar dieses Jahres den Spruch und wies den Antrag Microsofts ab, das Urteil aufzuschieben, bis das US-Patentamt das betroffene Patent geprüft habe. Microsoft legte jedoch erneut Revision gegen das Urteil ein. Begründung: Der Jury seien wichtige Informationen vorenthalten worden.

So will Microsoft-Anwalt Constantine Trela nachweisen, dass Eolas das Patent zu Unrecht erhalten habe, weil die besagte Technik bereits fünf Jahre zuvor bekannt gewesen sei. Schon 1993 habe Browser-Entwickler Pei-Vuan Wei in seinem Produkt "Viola" entsprechende Funktionen implementiert. In einer Demonstration für die Firma Sun Microsystems habe der Softwareentwickler dies nachweisen können. In den zurückliegenden Verfahren hätten es die Richter jedoch abgelehnt, die Jury über diese Funktionen zu informieren.

Eine richtige Entscheidung, behauptet Eolas-Anwalt Martin Lueck. Der Viola-Browser besitze keine Beweiskraft, da Wei in den späteren Releases diese Funktionen wieder entfernt habe. Außerdem habe der Entwickler nie belegen können, dass sein Produkt in der Lage sei, mit über das Netz zur Verfügung gestellten Programm-Applets und Embedded Applications zu arbeiten. Während der von Microsoft angeführten Demonstration für Sun sei der besagte Rechner nicht mit dem Internet verbunden gewesen, argumentiert Lueck.

Der Berufungsprozess startete am Donnerstag den 8. Dezember mit einer zunächst auf einen Tag angelegten Anhörung. Wann das Verfahren unter einem dreiköpfigen Richtergremium fortgesetzt wird, steht noch nicht fest. (ba)