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SCO bekommt noch zweimal auf die Mütze

11.09.2007
Der Richter lehnt Verhandlung der Eilanträge im Verfahren gegen Novell ab.

Ende August hatte Richter Dale Kimball entschieden, dass Novell und nicht SCO rechtmäßiger Besitzer der Urheberrechte an Unix ist (mehr dazu hier). Außerdem setzte er für das Urteil, ob SCO nun Novell vereinbarte Unix-Lizenzentnahmen vorenthalten und folglich nachzahlen müsse, auf ein zweites Kurzverfahren an, das am 17. September 2007 beginnen wird. Gegen beide Urteile hatte SCO Eilverfahren beantragt, die Kimball jetzt verworfen hat.

Den Einspruch zu seinem ersten Urteil lehnte der Richter ab, weil es keinen Grund für eine separate Revision gebe. SCO könne gegen seine Entscheidungen insgesamt Einspruch erheben. Eine Trennung führe lediglich zu einer doppelten und auch noch zeitgleichen Verhandlung einer ursprünglich einzigen Klage. Die Absicht, gegen die Gerichtsentscheidung in die Revision zu gehen, hat SCO ohnehin schon bekundet.

Mit der gleichen Argumentation lehnte Richter Kimball den SCO-Antrag als "unbegründet" ab, über den zweiten Teil seines Urteils ein eigenes Hauptverfahren zu eröffnen. Es bleibt also bei einem kurzen Verfahren, das am 17. September beginnen wird und nur wenige Tage dauern soll. Dabei wird es dann um drei Punkte gehen: War SCO überhaupt berechtigt, Copyright-Abkommen mit Microsoft, Sun und anderen Unternehmen über Unix einzugehen? Sind die Linux-Schutzgeld-Lizenzen aus dem Programm SCOsource eigentlich Unix-Lizenzen, auf deren Einnahmen Novell dann Anspruch hätte? Welcher Anteil der SCO-Einnahmen aus den Lizenzabkommen mit Sun, Microsoft und anderen steht Novell zu? Die Forderungen Novells sind weit höher als der gesamte Firmenwert der einstigen Unix-Größe SCO. (ls)