Web

Vodafone zieht vor dem Hamburger Landgericht den Kürzeren

T-Mobile hat das iPhone in Deutschland wieder exklusiv

04.12.2007
Im Streit um den Vertrieb des Apple-Handys iPhone hat die Deutsche Telekom einen juristischen Sieg gegen Vodafone D2 errungen. Die Einstweilige Verfügung gegen den exklusiven Vertrieb über T-Mobile ist vom Tisch.

T-Mobile darf das iPhone nun doch mit einem Zweijahresvertrag und einer Sperre für andere Netze anbieten, teilte das Hamburger Landgericht am Dienstag mit. Die Zivilkammer 15 hob eine Einstweilige Verfügung auf, die der Konkurrent Vodafone gegen das Vertriebsmodell von T-Mobile erwirkt hatte. Vodafone kann gegen das Urteil in die Berufung vor das Hanseatische Oberlandesgericht gehen.

Nach der Entscheidung des Gerichts kündigte T-Mobile an, den freien Verkauf des iPhone wieder zu stoppen. Das Unternehmen hatte seit dem Erlass der gerichtlichen Verfügung das Mode-Handy auch ohne Vertrag und Sperre für 999 Euro statt 399 Euro mit Vertrag angeboten. "Wir kehren zum alten Vertriebsmodell zurück", sagte ein T-Mobile-Sprecher in Bonn.

Vodafone erklärte zu dem Urteil: "Vodafone ging es darum, die aktuell gültigen Regeln klären zu lassen. Deswegen hat Vodafone das neue Marktmodell von T-Mobile gerichtlich überprüfen lassen. Wenn es zukünftig rechtlich möglich ist, Handys in Deutschland mit derart restriktiven Netzsperren und Tarifbindungen zu verkaufen, so hält Vodafone das weiterhin für verbraucherfeindlich." Man werde nun die Urteilsbegründung analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden.

Nach Angaben des Gerichts konnte die Zivilkammer 15 nach einer Verhandlung in der vergangenen Woche im Vertriebsmodell von T-Mobile keinen unlauteren Wettbewerb oder einen Verstoß gegen das Kartellrecht mehr erkennen. Die Anwälte von Vodafone und T-Mobile hatten vor Gericht zwei Stunden für ihre Positionen gestritten.

Neben Vodafone geht auch debitel gegen die exklusive Partnerschaft von Apple und T-Mobile vor, allerdings nicht vor Gericht. Der Service-Provider hat eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht und lässt prüfen, ob T-Mobile mit der Kopplung des iPhone exklusiv an seine Netz gegen seine Mobilfunklizenz verstößt. Eine Entscheidung des Regulierers dazu steht noch aus.

Seinen alternativen Vertrag für das iPhone, der mit einer 600-Euro-Gutschrift für Schlagzeilen gesorgt hatte, kann debitel jedenfalls einstweilen wieder vergessen, da T-Mobile das iPhone nun nicht mehr entsperren muss. Erst in knapp zwei Jahren sieht das wieder anders aus: "Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten haben Kunden die Möglichkeit, das Gerät kostenlos entsperren zu lassen", heißt es in einer Pressemitteilung von T-Mobile. (dpa/ajf/tc)