IT-Desaster verzögert einheitliche Steuernummer

13.11.2007
Aufgrund technischer Schwierigkeiten und Problemen im Projekt-Management muss die Einführung der bundeseinheitlichen Steuernummer auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Karl Diller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, hat im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags Probleme bei der Einführung einer einheitlichen Steuernummer eingeräumt. Das berichtet die Financial Times Deutschland unter Berufung auf die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach. Nachdem der ursprünglich anvisierte Start Mitte 2007 bereits geplatzt war, sei nun auch der Termin zu Jahresbeginn 2008 nicht mehr zu halten, musste Diller zugeben, ohne ein neues Datum nennen zu können.

Der SPD-Politiker Diller machte eine Schieflage des Projekts für die Verzögerungen verantwortlich. Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (Zivit), das dem Bundesfinanzministerium untersteht, sei nicht in der Lage gewesen, seine Terminzusagen einzuhalten. Außerdem habe es Probleme mit der Datenübertragung, der Entwicklung und dem Projekt-Management gegeben.

Retten wollen die Verantwortlichen das Vorhaben nun mit externer Hilfe. FDP-Frau Flach zufolge soll Fujitsu-Siemens Computers (FSC) rund 1,9 Millionen Euro erhalten, um den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Der Auftrag sei wegen der Dringlichkeit nicht öffentlich ausgeschrieben worden. Aufgrund der Verzögerungen könnten dem Fiskus Steuereinnahmen verloren gehen, warnt die FDP-Politikerin. Über den möglichen Umfang machte sie keine Angaben. Es sei unerklärlich, warum sich das Finanzministerium eine Abteilung wie Zivit leiste, die nicht in der Lage sei, ein derartiges Projekt abzuwickeln. Bereits im Vorfeld habe es Bedenken gegeben, es könnten Ressourcen fehlen. Allerdings seien die verantwortlichen Finanzpolitiker der Regierung darauf nicht eingegangen.

Schwierigkeiten hatten sich bereits Mitte des Jahres angedeutet, als der erste Termin für die Einführung der einheitlichen Steuernummer fallen gelassen werden musste. Ursprünglich wollte das Bundeszentralamt für Steuern schon ab dem 1. Juli jedem Deutschen eine eindeutige Steuer-Identifikationsnummer zuweisen. Jedoch hatten die Verantwortlichen offenbar den Aufwand für die Datenkonsolidierung unterschätzt. So muss die zentrale Steuerbehörde alle relevanten Informationen von rund 82 Millionen Deutschen zusammenführen, die bislang dezentral in etwa 5300 Meldestellen vorgehalten werden. Dabei gilt es, die Datenbestände von Dubletten und Karteileichen zu bereinigen. Experten hatten im Vorfeld angesichts der heterogenen Datenhaltung in den einzelnen Bundesländern vor Schwierigkeiten gewarnt.

Während die technischen Schwierigkeiten das Projekt vorerst lahm legen, hat der Deutsche Bundestag erst vor wenigen Tagen seine Gesetzespläne für eine zentrale Steuerzahlerdatei verabschiedet. Das Jahressteuergesetz 2008, das mit den Stimmen der Regierungskoalition durchgewinkt wurde, hat zum Ziel, bis 2011 eine elektronische Lohnsteuerkarte einzuführen. Zudem soll auf Basis der einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer eine zentrale Datenbank für alle Lohnsteuerdaten aufgebaut werden.

Die Behörden versprechen sich davon eine effizientere Verwaltung und weniger Bürokratie. Demnach könnten künftig die Informationen direkt von den Arbeitgebern abgerufen und in das System eingespeist werden. Eine Lohnsteuerkarte in Papierform entfällt. Deshalb müssen sich auch die Arbeitnehmer nicht mehr um die Ausstellung und Weitergabe der Karte kümmern. Zudem seien die Behörden mit dem neuen System in der Lage, Steuerbetrug effizienter zu bekämpfen.

Datenschützer haben im Vorfeld das Gesetz heftig kritisiert. Sie befürchten, dass die gespeicherten Daten nicht nur für Steuerzwecke genutzt würden und der Staat damit in eine Totalerfassung der Bevölkerung einsteige. Aus der Steuerkennnummer könnte eine verfassungsrechtlich bedenkliche Personenkennziffer (PKZ) werden. Die Opposition sprach sogar von einem finanzpolitischen Überwachungsstaat. Der oberste Bundesdatenschützer Peter Schaar kritisierte, mit der zentralen Steuerdatenbank entstehe ein bundeseinheitliches Melderegister, das in dieser Form nicht vorgesehen sei. Zwar dürften die dort abgelegten Daten nur für steuerliche Zwecke verwendet werden, Sobald der Datenpool jedoch gut gefüllt sei, könnten von verschiedenen Seiten Begehrlichkeiten wachsen. (ba)