IT und Steuerrecht

Was lohnt sich: Kauf oder Leasing?

27.05.2011
Von Christoph Lüder und Jürgen  Lüder
Viele Mittelständler bevorzugen klare Verhältnisse und kaufen daher ihre IT. Aber ist das auch die günstigste Lösung?
Foto: Fotolia, Gina Sanders

Insbesondere Familienunternehmen kennen bei der Finanzierung von Investitionen nur eine Methode: den Kauf mit Eigenmitteln. Auf der anderen Seite gibt es genug Unternehmen, die beispielsweise den Aufwand für die Anlagenbuchhaltung scheuen, gerade wenn es um Investitionsgüter geht, die unter jedem Schreibtisch stehen. Sie schließen lieber einen Leasingvertrag ab, egal ob es den einfachen Desktop-PC oder die komplexe IT-Anlage betrifft.

Um solche Entscheidungen unter finanziellen Gesichtspunkten möglichst optimal zu fällen, müssen die Firmen aber auch steuerrechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. Folgende Musterfälle sollen zeigen, welche Auswirkungen die unterschiedlichen Wege der IT-Finanzierung für Unternehmen haben.

Die Beispielunternehmen

Unternehmen Nummer 1 ist eine Kapitalgesellschaft (inhabergeführte GmbH). In den letzten Jahren betrug der Gewinn vor Steuern jeweils zehn Millionen Euro. Auch in den nächsten Jahren gehen die Inhaber davon aus, dass der Gewinn stabil bleiben wird.

Unternehmen Nummer 2 ist ebenfalls eine GmbH. Allerdings konnte sie in den vergangenen Jahren jeweils nur eine schwarze Null schreiben. Die Geschäftsleitung hat Hoffnung, dass sie auch in den nächsten Jahren eine schwarze Null erreichen wird, und zwar vor Steuern und der anstehenden IT-Beschaffung.

Das 3. Beispielunternehmen, wiederum eine GmbH, hat im vergangenen Jahr zirka eine Million Euro Verlust gemacht. Es erwartet auch in den nächsten beiden Jahren rote Zahlen in ähnlicher Größenordnung. Die Folgejahre will man aber wieder mit kleineren Gewinnen abschließen.

Bei Unternehmen Nummer 4 handelt es sich schließlich um eine Personengesellschaft mit jeweils 500.000 Euro Gewinn in den vergangenen Jahren. So lautet auch die Prognose für die Zukunft.

Als Berechnungsgrundlage wurde für die Unternehmen 1 bis 3 eine durchschnittliche jährliche Steuerbelastung von jeweils 31,5 Prozent (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) angenommen. Die Steuerlast für das Unternehmen 4 wurde mit 47,5 Prozent (Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) veranschlagt.