Softwarehersteller vs. Lizenzhändler

Streit um Gebrauchtsoftware geht in die nächste Runde

17.07.2009
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.
Nach dem Urteil gegen Usedsoft feiert Microsoft einen Etappensieg gegen den ungeliebten Secondhand-Handel. Der Gebrauchthändler wiegelt ab: Der Spruch gelte nicht für Microsoft-Produkte.

Nach dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf sieht sich Microsoft in seinem Vorgehen gegen angeblich unlautere Machenschaften von Gebrauchtsoftware-Händlern bestätigt. Die Richter im Rheinischen haben es dem Lizenzhändler Usedsoft per einstweilige Verfügung untersagt, Anwendungen eines Schweizer Softwareherstellers, die dieser zuvor im Bundle mit Hardware verkauft hatte, separat als Einzelsoftware weiterzuveräußern. Der Anbieter war gegen Usedsoft vorgegangen, weil der Händler selbst gebrannte Kopien der auf den Systemen installierten Programme angeboten hatte. Dem Bundle selbst lagen demzufolge keine Softwarekopien auf DVD oder CD bei. Usedsoft hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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Robert Helgerth, Director Microsoft, spricht von erheblichen Schäden durch den Gebrauchthandel im Partnernetz.
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Obwohl Microsoft selbst nicht in den Prozess involviert war, feiert der Softwareriese das Ergebnis als Teilerfolg im eigenen Kampf gegen den Secondhand-Handel. "Wir begrüßen das Urteil", sagte Swantje Richters, Justitiarin der Microsoft Deutschland GmbH. "Es zeigt sich erneut, dass die Gerichte den Schutz von geistigem Eigentum sehr hoch bewerten." Offenbar hätten die Richter den von den Lizenzhändlern in Anspruch genommenen Erschöpfungsgrundsatz, nach dem Hersteller den weiteren Weg einer einmal in Verkehr gebrachten Software nicht reglementieren dürfen, zurückgewiesen. Außerdem dürfte die gängige Praxis von Lizenzhändlern, selbst gebrannte Softwarekopien weiterzugeben, mit dem neuen Urteil nicht mehr zu halten sein.