Baden-Württemberg

Land betritt mit Rechnung für Facebook-Partys Neuland

30.07.2012
Nach einer illegalen Facebook-Party in Konstanz sind die baden-württembergischen Behörden unsicher, ob sie die Einsatzkosten jemals erstattet bekommen.

"Wir betreten damit Neuland", sagte ein Sprecher des für die Polizei im Südwesten zuständigen Innenministeriums in Stuttgart am Montag. Der Betroffene könne Einspruch gegen die Forderung des wohl sechsstelligen Euro-Betrages einlegen.

Aus der großen Party wurde nichts, weil die Polizei wegen 2500 Zusagen das Freibad vorsorglich komplett geschlossen hatte. Doch selbst wenn Feiern nicht stattfinden, müssen Beamte zur Sicherheit bereitstehen. Dadurch entstünden enorme Kosten, erklärte der Sprecher.

Das Polizeigesetz in Baden-Württemberg regelt, dass die Polizei Einsatzkosten etwa für Sitzblockaden oder die Versorgung von Betrunkenen in der Ausnüchterungszelle in Rechnung stellt. "Wir mussten uns die Frage stellen, ob Leute, die zu einer friedlichen Feier aufrufen, die Folgen abschätzen können", sagte der Sprecher. "Und wir sind der Ansicht: Ja."

Dem 20 Jahre alten Lehrling droht eine Quittung über mehr als 200.000 Euro, wie die "Bild am Sonntag" berichtet hatte. Ein Sprecher der Konstanzer Polizei sagte, derzeit prüfe die Behörde noch, ob und wie viel dem Mann letztendlich in Rechnung gestellt werde. (dpa/tc)