BGB-Änderung

Mehr Schutz vor Kostenfallen für Internet-Kunden

03.03.2012
Verbraucher sollen bald besser vor versteckten Kostenfallen im Internet geschützt sein.

Direkt vor Absenden eines Online-Auftrags muss künftig eine gesonderte Schaltfläche mit einer Angabe wie "zahlungspflichtig bestellen" angeklickt werden. Das sieht eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, die der Bundestag am Freitag verabschiedet hat. Um unseriöse Praktiken einzudämmen, sollen auch Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten angezeigt werden. Auf derartige Abo-Fallen im Internet sind schon Millionen Bürger in Deutschland hereingefallen. Die Neuregelung soll wohl im Sommer in Kraft treten.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einem wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher. Die zentralen Angaben zu Kosten einer Bestellung müssten klar und verständlich hervorgehoben werden. "Das darf nicht an versteckter Stelle irgendwo auf dem Bildschirm erscheinen."

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte: "Mit den neuen Regelungen ist Nepp und Betrug im Netz eine Grenze gesetzt." Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Konzept. Wenn das Gesetz greife, könne damit das massenhafte Unterjubeln von Verträgen im Internet aufgehalten werden.

Die Opposition warf der schwarz-gelben Bundesregierung zu spätes Handeln vor. Ein derartiges Schneckentempo sei der Entwicklung des Internets in Lichtgeschwindigkeit nicht angemessen, sagte die Linke- Verbraucherpolitikerin Caren Lay. Die Grünen kritisierten, dass keine Musterschaltfläche vorgeschrieben werde. Dies hätte weitere Tricksereien erschwert. (dpa/tc)