Herausforderung für Manager

Tipps für Trennungsgespräche

25.05.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Frank Adensam zeigt, was Führungskräfte beherzigen sollten, wenn sie Mitarbeiter kündigen müssen.

Wenn Sie Mitarbeiter über ihre Kündigung informieren, sollten Sie die folgenden Regeln beherzigen.

Tipp 1

Kündigungen sind auch für den Arbeitgeber nicht einfach. Eine gute Vorbereitung ist deshalb umso wichtiger!
Kündigungen sind auch für den Arbeitgeber nicht einfach. Eine gute Vorbereitung ist deshalb umso wichtiger!
Foto: Fotolia, ISO K Photography

Bereiten Sie sich gut auf die Kündigungsgespräche vor. Schreiben Sie ein Drehbuch für den Kündigungs- und Trennungsprozess. Klären Sie zunächst die juristische Seite. Handelt es sich um personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen oder um betriebsbedingte Kündigungen? Nach welchen Kriterien wird ausgewählt, wie wird begründet? Wann, wo und von wem wird die Entscheidung bekannt gegeben? Gibt es Abfindungen? Sind Freistellungen möglich? Sollte ein externer Trennungsspezialist eingebunden werden?

Tipp 2

Führen Sie als Vorgesetzter, soweit möglich, die Kündigungsgespräche selbst - auch wenn es schwer fällt. Wenn die Kündigung zum Beispiel über die Personalabteilung schon per Post zugestellt wurde, suchen Sie unmittelbar danach das Gespräch.

Tipp 3

Stellen Sie sicher, dass das Gespräch ohne Störungen von außen verläuft.

Tipp 4

Teilen Sie die Kündigung nach einer kurzen Einleitung klar und sachlich mit. Nennen Sie das Kind beim Namen, verstecken Sie die Nachricht nicht hinter Anglizismen wie "Downsizing".

Tipp 5

Falls der Gekündigte auf die Nachricht geschockt reagiert, aggressiv wird oder weint, sollten Sie dies akzeptieren und abwarten, bis er sich gefasst hat. Geschieht dies nicht, sollten Sie dem Gekündigten den Vorschlag unterbreiten, das Gespräch über die Trennungsmodalitäten zu einem späteren Zeitpunkt zu führen.