Steuertipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Geschäftsreisen - und der Fiskus fährt mit

26.10.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Mehrere Gerichtsurteile eröffnen nicht nur Sparpotenziale, sondern bergen auch steuerliche Fallen. Dr. Lutz Engelsing nennt Beispiele.

Mehrere Gerichtsurteile eröffnen neue Sparpotentiale für Geschäftsreisen. Es lohnt sich, jetzt die steuerlichen Gestaltungsoptionen zu prüfen und im Reisekostenmanagement zu berücksichtigen. Dieser Beitrag zeigt, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei beachten sollten.

Foto: Fotolia, Benicce

Flugticket, Taxiquittung oder Bewirtungsbeleg - schnell addieren sich die Kosten. Geschäftsreisende geben pro Tag durchschnittlich 142 Euro aus. Im Jahr summieren sich die Gesamtkosten für mittelständische Unternehmen auf rund 96.000 Euro. Das sind die Ergebnisse der Geschäftsreiseanalyse 2010 des Verbandes Deutsches Reisemanagement (VDR). Viele Betriebe haben in den letzten Jahren den Rotstift angesetzt und ihre Reiseaktivitäten auf das absolut Notwendige beschränkt. Das Dilemma: Um die Geschäfte anzukurbeln, ist nun der persönliche Kontakt zu bestehenden und potenziellen Geschäftspartner wichtiger denn je.

Die Sparmaßnahmen durch günstige Flüge und Hotelkategorien sind weitgehend ausgeschöpft. Aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) eröffnen für Unternehmen neue steuerliche Gestaltungsspielräume für Geschäftsreisen. Das Zusammenspiel von Beruf und Freizeit ist grundsätzlich erlaubt, erfordert aber eine klare Abgrenzung. Es empfiehlt sich jetzt, das Reisekostenmanagement insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und alle Mitarbeiter zu sensibilisieren. Obendrein lassen sich durch eine verbindliche und klare Reisekostenrichtlinie die administrativen Kosten erheblich senken.