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FAQs zum Widerrufsrecht

06.06.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die IT-Recht Kanzlei, München, hat einige Frequently-Asked-Questions (FAQs) zum Thema Widerrufsrecht und die entsprechenden Antworten zusammengestellt.

Die IT-Recht Kanzlei, München, hat einige Frequently-Asked-Questions (FAQs) zum Thema Widerrufsrecht und die entsprechenden Antworten zusammengetragen.

1. Was sind Widerrufsrechte?

Widerrufsrechte sind von Gesetzes wegen existierende Rechte, die es dem Widerrufsberechtigten ermöglichen, sich trotz eines wirksamen Vertragsschlusses wieder vom Vertrag zu lösen. Wenn ein Widerrufsrechtsrecht ausgeübt wird, so ist der entsprechende Vertrag hinfällig und bereits ausgetauschte Leistungen müssen rückabgewickelt werden. Dies bedeutet, dass etwa der Käufer den gekauften Gegenstand zurückgegeben und der Verkäufer das bereits bezahlte Geld zurückzahlen muss.

2. Was hat es mit dem Rückgaberecht auf sich?

Neben einem Widerrufsrecht steht einem Widerrufsberechtigten in aller Regel von Gesetzes wegen auch ein Rückgaberecht zu. Dies bedeutet, dass der Rückgabeberechtigte nicht zunächst den Vertrag widerrufen muss, damit der Vertrag hinfällig wird, sondern es genügt, dass er die erhaltene Ware zurückgibt, also etwa den gekauften Gegenstand an den Verkäufer zurücksendet.

3. Welche Widerrufsrechte gibt es?

Das deutsche bzw. europäische Verbraucherschutzrecht kennt verschiedene Widerrufsrechte. So etwa das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen, das Haustürwiderrufsrecht und das im Internet so wichtige Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel bzw. bei Fernabsatzgeschäften

4. Wo sind die Widerrufsrechte geregelt?

Die Widerrufsrechte von Verbrauchern sind im BGB geregelt. Wichtig sind vor allem die §§ 355 und 356 BGB. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen ist in § 495 Absatz 1 BGB geregelt. Das Haustürwiderrufsrecht findet sich in § 312 BGB und für das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften sind die §§ 312b bis 312d BGB relevant.

5. Was ist ein Haustürgeschäft?

Es handelt sich dabei um ein Geschäft (z.B. Kauf einer Ware), das im Rahmen einer gewissen "Überrumpelungssituation" abgeschlossen worden ist, d.h. einer Situation, in der ein Unternehmer einen Verbraucher mit einem Vertragsangebot überrascht. Was genau ein Haustürgeschäft ist, ist im Gesetz geregelt. Es geht um ein Geschäft bzw. einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, das entweder am Arbeitsplatz oder in der Privatwohnung des Verbrauchers, bei einer Freizeitveranstaltung ("Kaffeefahrt") oder in öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. auf öffentlichen Plätzen auf Veranlassung und durch Initiative des Unternehmers abgeschlossen worden ist.

Wenn einem Verbraucher daher beispielsweise an der eigenen Haustür ein Staubsauger verkauft wird, so steht ihm in der Regel ein Widerrufsrecht aufgrund dieses Haustürgeschäfts zu.