Steuerfahndung macht mobil

Immer mehr Hausbesuche vom Fiskus

10.11.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Vielverdiener aufgepasst: Das Finanzamt nimmt Steuersünder stärker ins Visier - tatsächliche ebenso wie mutmaßliche.

Vor allem Steuerflüchtige geraten ins Visier der Steuerfahnder. Auch hierzulande erweitert der Fiskus seinen Aktionsradius gegen mutmaßliche Steuersünder. Besonders brisant ist das Thema durch den Ankauf von CDs mit rechtswidrig erlangten Daten über ausländische Konten.

Daneben sind aber auch Außenprüfungen bei Vielverdienern mit einem Jahreseinkommen ab 500.000 Euro möglich. Jetzt müssen vor allem GmbH-Geschäftsführer und Manager von Großunternehmen mit Privatbesuchen des Fiskus rechnen - routinemäßig und ohne besonderen Anlass. Rund zwei Wochen nach Zusendung der Prüfungsanordnung kommen die Finanzbeamten ins Haus, um wichtige Einnahmen und Ausgaben zu prüfen. Passen Einkommen, Vermögenssituation und Lebensstil nicht zusammen, werden die Prüfer schnell misstrauisch.

Wer viel verdient, aber in seiner Steuererklärung nur ein vergleichsweise geringes Kapitalvermögen ausweist, muss mit Nachfragen rechnen. "Ungereimtheiten können dazu führen, dass die Prüfer Werbungskosten streichen oder die zu versteuernden Einnahmen erhöhen", warnt Dr. Andreas Rohde, Rechtsanwalt und Steuerberater der Bonner Wirtschaftskanzlei DHPG. "Fehlen geeignete Unterlagen, nimmt der Fiskus eine wenig vorteilhafte Schätzung für den Steuerpflichtigen vor."

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Plausibilitätsprüfungen vor Ort können neben Steuernachzahlungen noch weit unangenehmere Auswirkungen haben. Wenn sich aus der Prüfung ein Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung ergibt, können die Prüfungsbeamten auch die Kollegen von der Fahndung einschalten. Es folgen unangekündigte Hausbesuche, oft in den Privat- und Geschäftsräumen gleichzeitig. Die Durchsuchung darf zwangsweise durchgesetzt werden und erstreckt sich auf alle Räume einschließlich auf Person und Kleidung des Beschuldigten. Mit überraschenden Aktionen wollen Fahnder Erkenntnisse über möglicherweise unversteuerte Gewinne oder Schwarzgeldanlagen im Ausland gewinnen und dazu Beweise sichern.

Überraschungseffekt

Fahnder nutzen den Überraschungseffekt gerne dazu, den Steuerpflichtigen und seine Angehörigen zu vernehmen. Trotz Stresssituation sollten Beschuldigte oder Zeugen bei einer Durchsuchung ruhig bleiben und keine Spontanauskünfte geben. "Der Beschuldigte darf zum Sachverhalt schweigen, solange noch keine Akteneinsicht gewährt wurde", betont Dr. Andreas Rohde von der Wirtschaftskanzlei DHPG. "Zeugen sind nur vor der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder dem Staatsanwalt zur Aussage verpflichtet." In jedem Fall besteht vor einer Aussage der Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Berechtigt oder unberechtigt: Ein Steuerfahndungsverfahren geht Betroffenen meist unter die Haut. Häufig stellt eine vorsorgliche Selbstanzeige im Sinne einer Nacherklärung eine sinnvolle Option dar. Schließlich ist nicht jede Unregelmäßigkeit als Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu werten. Die steuerstrafrechtlichen Konsequenzen sind im Einzelfall vorher abzuklären.