Vorsicht bei vorformulierten Verträgen

Rechtstipps zum Umgang mit Access Providern

30.08.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Was Sie in juristischer Hinsicht beachten sollten, bevor sie sich für einen Anbieter entscheiden, sagt Yvonne A. E. Schulten.

Ob im Geschäfts- oder Privatbereich - der Zugang zum Internet ist aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken. Die Zugangsvermittlung zum Internet bieten so genannte Access-Provider an, die ihren Kunden die vertraglichen Regelungen meist durch vorformulierte Verträge diktieren. Jedenfalls Business-Kunden haben im Gegensatz zu Privatkunden aber in der Regel Verhandlungsspielraum. Sie sollten den Vertrag mit dem Provider genau prüfen, bevor sie sich für einen Anbieter entscheide

I. Begriff

Quelle: Fotolia, G. Erwood
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Beim Access Providing geht es um den Zugang zum Internet: Der Provider ermöglicht dem Kunden, über das Internet zu kommunizieren. Die Leistung des Providers besteht in der Bereitstellung so genannter Internet-Konnektivität, d.h. dem Transfer von IP-Paketen ins und aus dem Internet. Dieser Transfer kann über unterschiedliche Wege erfolgen, z.B.

  • Wählleitung

  • Standleitung

  • Breitbandzugang

  • Funktechnik

Die Weiterleitung ins Internet erfolgt meist durch direkte Zugänge zu so genannten Internet-Knoten, die als Austauschpunkte für den Datenverkehr des Internets fungieren, oder über Netze von anderen Internet Service Providern. Provider gibt es in unterschiedlichen Größenordnungen, vom kleinen lokalen Provider bis hin zu Betreibern überregionaler Netzwerke und Betreibern globaler Internet-Backbones.