Angestellte Manager im Fadenkreuz

GmbH-Chefs aufgepasst - ab sofort mehr Außenprüfungen

16.03.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Nach dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz rechtfertigt allein die Tatsache, dass jemand sehr viel verdient, eine Kontrolle durch die Finanzbehörden.

Das kürzlich verabschiedete Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat weitreichende Folgen für Vielverdiener: Ab dem Jahr 2010 sind Außenprüfungen auch bei Personen vorgesehen, deren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung im Jahr mehr als 500.000 Euro betragen. Bisher prüfen die Beamten - abhängig von Umsatz und Gewinn - vornehmlich Betriebe. Wer keine Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielte, blieb bisher in der Regel verschont.

Solche besonderen Gründe sind ab dem kommenden Jahr nicht mehr erforderlich. Allein die Tatsache, dass jemand mehr als 500.000 Euro verdient, rechtfertigt eine Außenprüfung. Bei den nichtselbstständig Tätigen sind aufgrund des höheren Gehalts im Wesentlichen Manager von größeren Unternehmen und GmbH-Geschäftsführer betroffen. Sie müssen sich auf zahlreiche neue Pflichten einstellen. Bei Regelverstoß drohen empfindliche Sanktionen.

Quelle: Fotolia, El Gaucho
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Vor allem bei der Aufbewahrung von Belegen müssen sich betroffene Steuerzahler umstellen: Das neue Gesetz sieht vor, dass sämtliche Unterlagen, die für das Finanzamt relevant sein könnten, sechs Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Für GmbH-Geschäftsführer ist es daher wichtig, Nachweise über Ausgaben und Einnahmen zu archivieren. Das gilt nicht nur in Bezug auf den Job, sondern auch für andere Einkünfte, etwa aus vermieteten Immobilien oder Kapitalanlagen.

Zudem ist es ratsam, auch Rechnungen und Quittungen über größere private Anschaffungen oder Ausgaben für den betreffenden Zeitraum aufzubewahren. Denn die Betriebsprüfer schauen sich sehr genau an, ob die Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit mit den Kapitalerträgen in Einklang stehen. Im Klartext: Wer trotz eines hohen Verdienstes über mehrere Jahre keine steigenden Zinseinkünfte vorweisen kann, dürfte Probleme bekommen, wenn er keinen entsprechenden Lebensstil pflegt. Wer hingegen Ausgaben für teure Reisen oder Schmuck belegen kann, ist beim Finanzamt aus dem Schneider.