Was Sie über Softwarelizenzen wissen sollten, Teil 3

Kennen Sie die unterschiedlichen Lizenztypen?

20.01.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Es kann bisweilen eine Herausforderung sein, die vielen unterschiedlichen Software-Lizenzdokumente zu verstehen. Der Lizenzleitfaden der Business Software Alliance (BSA) gibt einen knappen, verständlichen Überblick.

Im Wesentlichen ähneln sich die Regelungen und Bestimmungen in Lizenzen. Da jedoch die Lizenzformate für gewöhnlich je nach Produkt und Transaktion variieren, sollten Sie den Softwarehersteller konsultieren, falls jemals Zweifel bestehen.

(Foto: Andrezej Puchta/Fotolia.com)
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Foto: Andrzej Puchta/Fotolia.com

Im Wesentlichen gibt es zwei unterschiedliche Lizenzarten: "Einzelplatzlizenzen" und "Mehrplatzlizenzen". Mehrplatzlizenzen werden gelegentlich als "Volumenlizenzen" bezeichnet, da sie die Benutzung mehrerer Exemplare derselben Anwendung gestatten. Hierbei handelt es sich um komplexere Lizenzverträge, die Unternehmen nach Verhandlungen mit den Softwareherstellern verwenden, um ihre umfangreichen Systeme zu unterstützen.

Einzellizenzen

Einzellizenzen werden häufig als Endbenutzer-Lizenzverträge (EULAs) bezeichnet. Diese Lizenzen werden mit vollständig verpackten Produkten geliefert und sind gewöhnlich als Standardprodukte in Computergeschäften des Einzelhandels erhältlich. Sie sind häufig bei PCs mit vorinstallierter Software inbegriffen oder werden im Rahmen einer Online-Vertriebsvereinbarung geliefert. Viele dieser Lizenzen unterstützen ein einfaches "Klicken zum Annehmen"-Format, bei dem die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags nicht erforderlich ist. Die vollständig verpackten Produkte enthalten gewöhnlich die eingeschweißte Software, eine Registrierungskarte und vielleicht ein Benutzerhandbuch. Eine in Papierform beigefügte EULA ist heute weitaus seltener. Viele Softwarehersteller verwenden eine elektronische EULA auf der CD-ROM, die dem Benutzer während des Installationsvorgangs gezeigt wird. Wenn der Benutzer die Bedingungen des Lizenzvertrags nicht akzeptiert, wird die Installation abgebrochen.

Die PCs, bei denen die Hardware-Hersteller bereits die "Software-Bundles" vorinstalliert haben, werden häufig mit einer EULA in Papier- oder elektronischer Form geliefert. Falls diesbezüglich Zweifel bestehen, sollten Sie die speziellen Bedingungen immer zusammen mit dem Systemlieferanten überprüfen.

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