Wann die Grenze überschritten ist

Krankfeiern und blaumachen - ein Kündigungsgrund?

15.12.2009
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Fenimore v. Bredow stellt die wichtigsten rechtlichen Regelungen zur Arbeitnehmererkrankung vor.

Welcher Arbeitgeber ärgert sich nicht darüber? Besonders montags oder an Werktagen nach einem Feiertag bleiben überdurchschnittlich viele Arbeitnehmer der Arbeit fern - häufig immer dieselben und nicht selten auch noch mit ärztlicher Bescheinigung. Aber wann ist die Grenze überschritten, dass Blaumachen oder häufiges Krankfeiern" einen Kündigungsgrund darstellt?

Fotolia, Gradt.
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Foto: Gradt - Fotolia.com

Aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFzG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, während einer Erkrankung des Arbeitnehmers diesem für eine Dauer von bis zu 6 Wochen die vereinbarte Vergütung weiter zu bezahlen, obwohl dieser aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitskraft zu erbringen. Auch wenn diese Regelung noch nicht in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses gilt, so kann diese Verpflichtung danach für den Arbeitgeber schnell sehr teuer werden.

Allerdings sind Arbeitnehmer selten immer gleich sechs Wochen am Stück erkrankt. Meist fehlen sie mal hier ein bisschen, mal dort ein bisschen. Über einen längeren Zeitraum betrachtet fällt dann aber auf, dass die Fehltage gehäuft vor oder nach einem Wochenende, an sog. Brückentagen oder gar gegen Ende des Erholungsurlaubs auftreten. Schnell liegt der Verdacht nahe, dass seitens des betreffenden Arbeitnehmers ein steuernder Einfluss auf den Grund und die Lage des Krankheitstages genommen wird. Wie kann der Arbeitgeber in einer solchen Situation reagieren? Welche Pflichten treffen den Arbeitnehmer im Falle seiner Erkrankung?