Kündigung wegen Flatrate-Nutzung: Verbraucherzentrale verklagt Arcor

15.04.2008
Eine Flatrate verspricht dem Wortsinn nach unbegrenztes Telefonieren oder Surfen. Einige Netzbetreiber sehen das jedoch anders und kündigen ihren Vielnutzern wegen unüblichen Gebrauchs ihres Pauschaltarifs. Dagegen wehrt sich jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen.

Die Kündigungswelle bei Flatrateverträgen in den vergangenen Wochen führt zur ersten Gegenwehr. Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat jetzt den Festnetzanbieter Arcor verklagt, weil dieser Flatrate-Kunden wegen unüblicher Nutzung kündigte. "Wir haben einige Beschwerden von Verbrauchern bekommen", sagt Theo Wolsing, Sprecher der Verbraucherzentrale. Bei den Betroffenen handele es sich um Kunden, die mehr als 50 Stunden im Monat telefoniert haben - privat und nicht geschäftlich. "Wenn man Familie im Ausland hat, geht das schnell." Die Beschwerden richteten sich dabei auch gegen Wettbewerber wie E-Plus. Das Unternehmen hatte sich in der Vergangenheit ebenfalls von Flatrate-Nutzern mit besonders hohem Datenaufkommen getrennt

Eine Flatrate verspricht dem Wortsinn nach unbegrenztes Telefonieren oder Surfen. Doch auch Vieltelefonierer und Dauersurfer mit einem solchen Pauschaltarif müssen damit rechnen, dass ihr Anbieter wegen übermäßiger Nutzung den Vertrag kündigt. Dabei stützen sich die Provider auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wie genau die unübliche, sprich übermäßige Nutzung aussieht, lasse sich dabei nicht sagen. "Das ist ein dehnbarer Begriff.", so Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel.