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Phorm und Co.

Regulierung von Tracking-Werbung gefordert

15.07.2008
Von pte pte
Die bei Internet-Unternehmen zunehmend beliebter werdende Werbeform des Online-Trackings gerät in den USA unter Beschuss.

Die Webseitenbetreiber verfolgen mit der Tracking-Werbung nicht mehr nur selbst das Surfverhalten der User und nutzen die gewonnenen Daten zu Werbezwecken, sondern arbeiten inzwischen auch mit den Providern zusammen. Am bekanntesten ist derzeit die Plattform "Phorm". Gesetzgeber und Datenschützer kritisieren diese neue Art der Kooperation zwischen den Werbetreibenden und den Internetanbietern und fordern jetzt strenge Regulierungen, wie das "Wall Street Journal" berichtet. Die Nutzer müssten zumindest um ihr Einverständnis gefragt werden, bevor private Daten zu Werbezwecken verwendet werden.

Vertreter beider US-Großparteien im House Energy and Commerce Committee, das unter anderem für die Internetregulierung zuständig ist, wollen für Tracking-Werbung ähnliche Richtlinien durchsetzen, wie für Telefon- und Kabelanschlüsse gelten. Die Praktik des Web-Trackings sollte nur dann erlaubt sein, wenn die Kunden damit einverstanden sind, meint der Demokrat Edward Markey, Chairman des Komitees. Ähnlich sieht dies auch sein republikanischer Kollege Joe Barton. "Ich verstehe den Bedarf, Informationen zusammenzutragen. Allerdings denke ich, das sollte nur mit Zustimmung geschehen", so Barton.

In Deutschland ist Tracking-Werbung zwar ebenfalls gängige Praxis, eine Zusammenarbeit mit Providern gibt es bisher aber nicht. "Wir wissen von Anfragen der Medienindustrie bei Providern nach bestimmten Daten für ihre eigenen Zwecke, die aber unserer Kenntnis nach verweigert wird", sagt Marit Hansen, stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein, auf Nachfrage von pressetext. Tracking-Werbe-Tools wie etwa das umstrittene "Phorm" würden in Deutschland bisher nicht eingesetzt. "Es wäre auch nicht rechtskonform", ergänzt Hansen. Die von Nutzern angegebenen Daten dienten primär der Verwendung des jeweiligen Internetangebots und müssten dann wieder gelöscht werden. "Eine Ausnahme bietet das Telemediengesetz für das Anlegen pseudonymer Nutzungsstatistiken", erklärt die Datenschutzexpertin die derzeitige Rechtslage. Dabei sei aber auch zu gewährleisten, dass der Nutzer in allgemein verständlicher Form darüber unterrichtet wird und dieser Auswertung widersprechen kann.

Seit Jahren schon verfolgen Internet-Konzerne wie Google oder Yahoo das Surfverhalten der User, beobachten ihre Suchanfragen, um dann passende Anzeigen dazu zu schalten. Neu ist aber, dass Dritte ins Boot geholt werden und Werbefirmen nun mit den Internet-Betreibern gemeinsame Sache machen, um an die begehrten Informationen zu kommen. Auch Datenschützer kritisieren dies heftig und warnen, dass die Unternehmen ohne eine Regulierung nahezu unbegrenzten Zugang zu jedem Schritt haben, den ein Nutzer im Netz macht. (pte)