Weltweite Warenlogistik

ERP-Anwender müssen sich beim Zollverfahren Atlas beeilen

27.06.2008
Von 
Vice President Software & SaaS Markets PAC Germany
Ab Juli 2009 ist für Ausfuhren außerhalb der EU das Atlas-Verfahren des Zolls verbindlich. ERP-Nutzer müssen ihre Systeme sowie ihre internen Abläufe entsprechend anpassen. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, sollten Firmen nicht mehr lange warten.

Frachtpapiere konnten Unternehmen bisher mit der Schreibmaschine ausfüllen, und zwar selbst dann noch, wenn der Lastwagen bereits mit laufendem Motor am Werkstor wartete. Ab 1. Juli 2009 ist das Geschichte. Wenn dann Firmen Waren über EU-Grenzen hinweg exportieren wollen, müssen sie sich an neue Regeln der Zollbehörden halten. Vorgeschrieben ist dann das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System" (Atlas). Die bis dahin gültigen Einheitspapiere für Ausfuhren sind nicht mehr gültig.

Erst der Antrag, dann die Warensendung

Beim Atlas-Verfahren schickt der Exporteur per Software bereits vor dem Warenversand elektronisch einen Antrag an die Zollbehörde. Diese prüft das Anliegen, genehmigt es und setzt eine entsprechende Rückmeldung ab. In der Regel erfolgt die Antwort der Behörde umgehend, für vom Zoll zugelassene Unternehmen automatisiert und rund um die Uhr. Für den Fahrer am Werkstor druckt der Sachbearbeiter ein mit einem Barcode versehenes PDF-Dokument, das Exportbegleitdokument, aus. An der Grenze scannen Beamte den Strichcode ein und identifizieren so den jeweiligen Vorgang, der bereits in ihren Rechnern hinterlegt ist.

Der Zoll gibt genau vor, welche Daten er benötigt und in welchem EDI-Format sie zu übermitteln sind. Datenübertragungen von Firmen nimmt das Zollamt nur an, wenn die Firmen eine zertifizierte Software verwenden und sich zuvor registriert haben. Es handelt sich in der Regel um Zusatzprogramme für betriebswirtschaftliche Applikationen.