TKG-Novelle

Regierung will heimliche Handy-Ortung unterbinden

30.10.2008
In der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) möchte die Regierung eine Handy-Ortung nur gegen ausdrückliche Zustimmung erlauben.

Die Bundesregierung will das heimliche Aufspüren von Handys eindämmen. Das beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Die Ortung von Mobiltelefonen soll künftig nur noch dann möglich sein, wenn der Betroffene "ausdrücklich, gesondert und schriftlich" zugestimmt hat, teilte Verbraucherstaatssekretär Gert Lindemann mit. "Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben." Lindemann leitet derzeit die Amtsgeschäfte von Horst Seehofer (CSU), der am Montag bayerischer Ministerpräsident wurde.

Wer seinen Partner kontrollieren will, ein gestohlenes Handy orten oder wissen will, wo sich jemand gerade aufhält - im Internet finden sich Anbieter, die solche Dienste anpreisen. Für die Information wird die Mobilfunknummer benötigt, für die Einwilligung nur eine SMS vom gesuchten Handy. Eine solche Nachricht könne aber gefälscht werden und belege nicht, dass sie auch wirklich vom Inhaber des Handys stamme, warnte das Verbraucherministerium. Künftig soll auch über die Zahl der Ortungen spätestens bei der fünften Feststellung eines Standorts informiert werden. Die Neuregelung wird nach den Plänen der Regierung in die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufgenommen. (dpa/ajf)