Subventionen für den Mittelstand

ZIM schiebt die Entwicklung an

13.07.2009
Von Thomas  Kopka
Das "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand" fördert Entwicklungsvorhaben mit bis zu 175.000 Euro.

In Zeiten knapper Finanzen sind sprudelnde Geldquellen besonders wichtig und erfreulich. Mit dem "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand" hat das Bundeswirtschaftsministerium einen alten Fördertopf renoviert und den aktuellen Bedingungen angepasst. Selbst Unternehmen ohne laufende Einnahmen können sich mit ihren Entwicklungsprojekten bewerben. Die Fördergelder sind nicht auf bestimmte Branchen begrenzt

Ziel: Neue Produkte

Foto: Joachim Wendler/Fotolia.com

Das ZIM unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, um ihre Entwicklungs- und Forschungsergebnisse schneller in marktfähige Produkte zu überführen. Im Gegenzug erwartet das Ministerium, das diesen Fördertopf zur Verfügung stellt, nach einiger Zeit Umsatz, Ertrag und Steuern. Doch hinter dieser Einschränkung verbirgt sich kein Knebelvertrag, denn das ZIM gewährt einen so genannten "verlorenen Zuschuss". Der Empfänger muss das Geld nicht zurückzahlen, wenn etwa die Entwicklung nicht zum Erfolg führt und er das Produkt nicht verkaufen kann.

Wer wird gefördert?

Zum Mittelstand beziehungsweise zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählt die Regierung Firmen, die weniger als 250 Mitarbeiter sowie maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise 43 Millionen Euro Bilanzsumme vorweisen. Kompliziert wird Förderwürdigkeit, sobald eine größere Gesellschaft an dem Mittelständler beteiligt ist. Hier orientiert sich die Förderinitiative an den EU-Vorschriften (Hier finden Sie die genaue Definition)