Software as a Service - worauf bei Verträgen zu achten ist

10.04.2008
Von Thomas Helbing
Genau nachlesen und nachrechnen - das gilt auch bei SaaS-Verträgen - denn zum Beispiel 99,5 Prozent Verfügbarkeit heißt 40 Stunden Ausfall.

Bei Software as a Service (SaaS) stellt der Anbieter seinem Kunden einen bestimmten Dienst (Service) remote zur Verfügung. Die hinter dem Service stehende Anwendung wird in der Regel nicht on-site beim Kunden, sondern auf Rechnern des Anbieters gehostet. Der Dienst wird dem Kunden etwa über das Internet oder ein VPN, zugänglich gemacht (daher auch als "Software on Demand" bezeichnet).

Mit diesem Modell werden vor allem Services im Bereich Customer-Relationship-Management (CRM) und Human- Resources (HR) angeboten. Anders als beim Application Service Providing (ASP) betreibt der Anbieter nicht für jeden Kunden eine Installation. Vielmehr wird der Dienst regelmäßig auf Basis einer einheitlichen Plattform und Datenbank erbracht, über die eine Vielzahl von Kunden bedient wird. Dies ermöglicht die Nutzung von Skalenvorteilen. Weitere Charakteristika für das SaaS-Modell sind eine nutzungsabhängige Vergütung und eine zeitliche Befristung der Laufzeit.

Entspräche der klassische Softwarelizenzvertrag einem Autokauf oder -leasing, wäre SaaS oder Software on Demand die Zeitkarte für den öffentlichen Nahverkehr. Der Kunde erwirbt nicht das Recht an einem bestimmten Gegenstand (Auto, Software), sondern nimmt eine Dienstleistung in Anspruch (Transport), die der Anbieter über von ihm betriebene Infrastruktur (Busse, Gleise, etc.) zur Verfügung stellt.

Warum SaaS?

Das SaaS-Modell verspricht niedrigere Investitions- und Umstellungskosten auf Kundenseite. Individuelle Lösungen lassen sich relativ schnell und günstig umsetzen. Außerdem sind SaaS-Angebote leicht nach oben skalierbar, ohne dass der Kunde Ressourcen binden muss. Viele Anbieter preisen SaaS zudem mit einer nutzungsabhängigen Vergütung an.

Das SaaS-Modell kann allerdings auch seine Tücken haben. Um die Vorteile von SaaS voll auszuschöpfen, gilt es, bei der Vertragsgestaltung auf folgende Punkte besonders zu achten:

Beschreibung des Services

Vergewissern Sie sich, dass der Service verbindlich und genau beschrieben ist. Geben Sie sich nicht mit allgemeinen Verweisen auf Marketing-Materialien, Beschreibungen auf Web-Seiten oder gar Benutzerhandbüchern zufrieden.

Bei einem Lizenzvertrag erhalten Sie ein Recht an einer konkreten Software, so wie beim Autokauf oder -leasing ein bestimmtes Fahrzeug. Bei SaaS erhalten Sie einen Dienst, mit dem Sie bestimmte Aufgaben erfüllen wollen. Sie müssen in einer Leistungsbeschreibung genau festlegen, was der Dienst beinhalten soll. Ansonsten können spätere Änderungen des Services, zum Beispiel eine neue Zusammenstellung von Modulen bei Paketangeboten, zu Nachteilen führen, ohne dass Sie dagegen vorgehen können. Das wäre dann so, als würde ihr Nahverkehrsverbund die Zoneneinteilung ändern, und Sie können mit Ihrem Jahres-Innenraum-Abo nicht mehr nach Hause fahren.