ERP und Atlas

Beim Zollverfahren Atlas drängt die Zeit!

28.04.2009
Von 
Vice President Software & SaaS Markets PAC Germany
Ab Juli 2009 müssen Ausfuhren außerhalb der EU mit dem Atlas-Verfahren des Zolls abgewickelt werden. Welche Vorkehrungen Nutzer von ERP-Software treffen müssen, erläutert Zoll- und SAP-Expertin Rita Dillmann von Itelligence.

Frachtpapiere sind ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr zulässig. Wenn Unternehmen ab der zweiten Jahreshälfte Produkte über EU-Grenzen hinweg exportieren wollen, müssen sie sich an neue Regeln der deutschen Zollbehörden halten, und zwar das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System" (Atlas). Die bisher geläufigen Einheitspapiere für Ausfuhren sind nicht mehr gültig. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in den Fachbeiträgen:

Die Exporteure, die bisher noch nicht umgestiegen sind, versuchen jetzt noch relativ zeitnah entsprechende Projekte zu beginnen, um mit einem straffen Zeitplan möglichst noch im Mai produktiv zu starten, rät Rita Dillmann, Zollexpertin beim SAP-Partnerunternehmen Itelligence aus Bielefeld. Da die Nachfrage nach Probebetriebszeiten hierdurch stark gestiegen ist, hat der Zoll die Probebetriebszeiten von vier auf zwei Wochen gekürzt und eine Verlängerung ausgeschlossen.

Neue Atlas-Version

Verschärft wird die Situation noch einmal dadurch, dass für alle Exporteure, die Atlas-Ausfuhr (AES) 1.0 bereits produktiv nutzen, eine Umstellung auf die seit Jahresanfang verfügbare Version 2.0 bis zum 1. Juli zwingend ist. Da mit diesem Umstieg sicherheitshalber auch noch einmal ein Probebetrieb verbunden sein sollte, erhöht sich die Nachfrage entsprechend.

Exporteure, die jetzt noch Software Anbieter zur Anbindung an das Atlas-System des deutschen Zolls suchen, sollten sich vorab auf den Internet-Seiten des Zolls informieren, ob die Anbieter bereits für AES 2.0 zertifiziert sind, um zusätzliche Umstellungen zu vermeiden.

Unternehmen müssen sich mit Atlas beschäftigen

Atlas-Verfahren des Zolls
Atlas-Verfahren des Zolls

Wer sich bisher noch nicht mit dem Thema beschäftigt hat, sollte es schnellstens tun. Nur dann kann die zurzeit geltende Regelung der Übergangsfrist bis einschließlich 30. Juni 2009, elektronische und papierbasierte Ausfuhr parallel zu nutzen, in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung der Übergangsfrist, wie sie vom Schweizer Zoll vor kurzem für die Schweiz verkündet wurde, zeichnet sich in Deutschland zurzeit nicht ab.

Erfahrungen bei SAP-Kunden

Nach Angaben der Zoll-Expertin Dillmann läuft die Abstimmung und Koordination mit dem Zoll relativ problemlos, wenn einmal die Anfangsschwierigkeiten überwunden sind. Die schnellen Antwortzeiten durch die automatische Freigabe und Überlassung durch den Zoll vereinfachten den Umgang mit den Zollanmeldungen, auch wenn für viele der rein elektronische Umgang mit den Zollanmeldungen zunächst noch gewöhnungsbedürftig ist.

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