Gesetz verfassungswidrig

Doch keine Internetsperre für französische Raubkopierer

12.06.2009
Raubkopierer müssen in Frankreich nun doch keine Sperre ihres Internetzugangs fürchten.

Das höchste Verfassungsgericht des Landes erklärte einen bereits verabschiedeten Gesetzestext der Regierung für nicht rechtmäßig, bestätigte ein Sprecher am Donnerstag in Paris. Das Veto des Gerichts hat auch in Deutschland der Debatte über illegales Herunterladen neuen Schwung gegeben. Während die Internetanbieter die Gerichtsentscheidung begrüßten, sieht die Musikindustrie das geplante System von Warnhinweisen und Sperren als wirksames Mittel gegen Online-Piraterie.

Frankreichs höchstes Verfassungsgericht hatte erklärt, die von der Regierung geplante Strafe schränke die Kommunikationsfreiheit ein und sei damit nicht mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahr 1789 vereinbar. Zudem betonten die Richter, dass Strafen nur nach einem Gerichtsurteil verhängt werden könnten - und nicht wie geplant nach der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde. Grundsätzlich seien Strafen für das illegale Herunterladen von Musik, Filmen oder Programmen jedoch kein Problem.

Das umstrittene Gesetz sah vor, dass hartnäckigen Raubkopierern bis zu ein Jahr lang der Internetzugang gesperrt werden kann. Zugleich sollten sie verpflichtet werden können, weiter ihre Anschlussgebühr zu zahlen. Die Klage beim Verfassungsgericht war von der Opposition eingereicht worden. Auch das EU-Parlament hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen, dass niemandem der Zugang zum Internet ohne eine Gerichtsentscheidung gesperrt werden dürfe.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, der 230 Netzprovider vertritt, begrüßte das Scheitern des Gesetzes. Die Musikindustrie solle endlich anerkennen, dass der Versuch, die Provider als "Hilfssheriffs" einzuspannen, gescheitert sei. Statt auf einer immer schärferen Kriminalisierung von Urheberrechtsverletzungen zu setzen, sollten neue Geschäfts- und Vergütungsmodelle für das Internetzeitalter entwickelt werden.

Dagegen erklärte der Bundesverband Musikindustrie, die Sperrung des Internetzugangs nach drei Warnhinweisen sei von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen. "Uns geht es um das Grundprinzip 'Warnen statt abmahnen', das wir auch in Deutschland für einen effizienten Weg zur Bekämpfung des massenhaften Diebstahls von Musik, Filmen, Hörbüchern, Games oder Software im Internet halten", erklärte der Verbandsvorsitzende Dieter Gorny in Berlin. (dpa/tc)