Sie bestätigte damit einen Bericht der Zeitschrift "Computerbild". Google darf die Zeichnungen künftig nicht mehr in den Ergebnislisten seiner Bildersuche zeigen. Zur Begründung hieß es, die ausschließlichen Nutzungsrechte des Klägers würden verletzt. Google kann bis Ende Oktober Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Der Kläger hat Poster, Postkarten und Kleidung mit der Comicfigur "PsykoMaN" vertrieben. Der Suchmaschinen-Betreiber muss nach der Gerichtsentscheidung auch Auskunft darüber geben, wie stark die Motive bisher im Internet genutzt wurden. Auch die Abmahnkosten muss das Unternehmen ersetzen. (dpa/tc)