Datenschutz

Google tappt mit YouTube in selbst aufgestellte Falle

07.07.2008
Ein New Yorker Bezirksgericht bringt den Suchmaschinengiganten Google in Erklärungsnot: Im Streit über angebliche Urheberrechtsverletzungen auf dem Video-Portal YouTube muss Google Daten aller Nutzer seines Portals an den Medienkonzern Viacom weitergeben.

Aus der Log-Datenbank geht nämlich genau hervor, welcher Film auf dem Google-Videodienst wann von welcher Internet-Adresse aus abgerufen wurde. Und wenn der Betrachter sich bei YouTube angemeldet hatte, wird in dieser gigantischen Datei im Umfang von etwa zwölftausend Gigabyte auch sein Login-Name erfasst.

Richter Louis S. Stanton kommt mit seinem am vergangenen Dienstag in New York veröffentlichten Urteil der Forderung des Medienkonzerns Viacom nach, der Google auf eine Milliarde Dollar Schadensersatz verklagt hatte, weil über YouTube permanent illegale Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten bereitgestellt und von den YouTube-Anwendern konsumiert würden. Viacom argumentiert, dass der Erfolg von YouTube vor allem auf der Veröffentlichung dieser geschützten Videos beruht. Dabei geht es vor allem um Musikvideos oder Ausschnitte aus Fernsehshows. Zu Viacom gehören auch die Musiksender MTV und VH1. YouTube ist der mit Abstand größte Online-Videoservice und gehört seit Oktober 2006 zu Google.

Datenschützer kritisierten, dass mit dem Urteil die Nutzungsgewohnheiten von vielen Millionen Internetnutzern bloßgelegt würden. Die Electronic Frontier Foundation sprach am Donnerstag (Ortszeit) von einem "gravierenden Rückschritt beim Datenschutz" und wertete den Beschluss als einen klaren Verstoß gegen den Video Privacy Protection Act. Dieses Gesetz in den USA soll verhindern, dass Kunden von Videotheken ausspioniert und die Liste der von ihnen ausgeliehenen Filme veröffentlicht werden.

Google will nun zumindest verhindern, dass die Informationen unverschlüsselt an Viacom übergeben werden, die einen Rückschluss auf die Identität der YouTube-Nutzer zulassen. Zwar enthält die Datenbank keine direkten Angaben wie den Namen der Anwender oder ihre E-Mail-Adressen. Die Kombination der technischen IP-Adresse und des Login-Namens macht es aber in vielen Fällen sehr einfach, die Identität der User zu entschlüsseln. Das hatte sich auch bei einem Datenschutzskandal bei AOL gezeigt, als der Onlinedienst im Jahr 2006 eine Log-Datenbank mit Suchanfragen seiner Kunden für Forschungszwecke freigegeben hatte.

In Erklärungsnöte gerät Google nun vor allem, weil das Unternehmen überhaupt die Verbindungsdaten der YouTube-Nutzer über einen für Viacom relevanten Zeitraum aufbewahrt hat. Um das Verhalten der Nutzer für eigene kommerzielle Zwecke und die Optimierung der Dienste beobachten und auswerten zu können, speichert Google die Verbindungsdaten nämlich 18 Monate lang. Dabei hat der Internet-Konzern bislang stets die rechtliche Position bezogen, dass die IP-Adressen ohne zusätzliche Angaben in der Regel nicht als personenbezogene Daten zu gelten hätten.

Der Rechtstreit mit Viacom zeigt nun auf, wie riskant diese Datenschutzpolitik von Google ist. Der Suchmaschinengigant verspricht zwar seinen Kunden, diese Daten nicht zu missbrauchen. Gegen gerichtliche Anweisungen, Datendiebstahl oder Sabotageaktionen ist aber auch Google nicht gefeit. "Wir sind sehr enttäuscht, dass das Gericht der übersteigerten Forderung von Viacom nachgekommen ist", sagte Google-Anwältin Catherine Lacavera. (dpa/tc)