Umstrittenes Urteil

YouTube muss Nutzerdaten an Viacom aushändigen

03.07.2008
Von pte pte
Google muss sämtliche Nutzerdaten zu YouTube-Videos an den Medienkonzern Viacom aushändigen.

Im Zuge einer Milliardenklage von Viacom gegen Google aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entschied nun ein Richter, dass der Suchmaschinenbetreiber sowohl Benutzernamen als auch IP-Adressen der YouTube-User herausgeben muss. Viacom fordert die Daten nach eigenen Aussagen, um zu beweisen, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf der Videoplattform weitaus populärer ist als nutzergenerierte Inhalte. Die Datenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert den Richterspruch als herbe Datenschutzverletzung. Der 1988 in den USA eingeführte Video Privacy Protection Act (VPPA) werde vollkommen ignoriert.

Zunächst versuchte sich Google gegen die Herausgabe von Daten zu wiedersetzen und argumentierte, der Vorgang würde gegen seine Datenschutzbestimmungen verstoßen. Doch der Richter sah in dem Einwand nur eine "spekulative" Aussage und verurteilte Google zur Übermittlung der geforderten gespeicherten Nutzerinformationen. Insgesamt handelt es sich nun um eine Datenmenge von etwa zwölf Terabyte, wie aus dem Urteilsspruch hervorgeht. Auf Grundlage der Daten kann Viacom nun herausfinden, ob urheberrechtlich geschützte Inhalte auf YouTube tatsächlich beliebter sind als selbst gedrehte Videos. Diese Frage spielt eine entscheidende Rolle in dem Copyright-Streit. Denn sollte Google am Ende schuldig gesprochen werden, könnte sich der Umstand, dass YouTube vor allem mit geklautem Material befüllt ist, für den Internetkonzern zusätzlich negativ auswirken.

Viacom hatte Google im März 2007 aufgrund von Copyright-Verstößen bei YouTube auf eine Summe von mehr als eine Milliarde Dollar geklagt. Google beharrt darauf, sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu bewegen. Sobald eine Beschwerde einlange, würden die betreffenden Videos von der Plattform genommen, argumentiert der Suchmaschinenriese. Weitere Forderungen seitens Viacom - wie die Herausgabe des Sourcecodes - wurden vom Gericht abgelehnt. Und auch die von Google für Werbezwecke aufgebauten Datensammlungen müssen nicht an Viacom ausgehändigt werden. In diesen Punkten konnte Google vorerst einen Sieg einfahren. (pte)