Können Sie sprechen?

Tipps zum Umgang mit Headhuntern

10.05.2014
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.
Sie erhalten einen Anruf von einem Personalberater? So erkennen Bewerber, ob sie einen seriösen Vermittler am Apparat haben.
Personalberaterin Dagmar Schimansky-Geier, 1a Zukunft, erklärt, woran man einen seriösen Headhunter erkennt.
Personalberaterin Dagmar Schimansky-Geier, 1a Zukunft, erklärt, woran man einen seriösen Headhunter erkennt.
Foto: 1a Zukunft

Immer wieder erhalten Headhunter schlechte Noten: Bewerber bemängeln etwa, dass Personalberater nicht sorgsam mit ihren Daten umgehen. Die Arbeit eines Personalberaters sollte sich nicht darin erschöpfen, Lebensläufe zu versenden und Vorstellungstermine zu vermitteln. Dagmar Schimansky-Geier, Geschäftsführerin der Bonner Personalberatung 1a Zukunft, hat für die COMPUTERWOCHE vier Punkte zusammengestellt, an denen Bewerber seriösen Personalberate erkennen.

Was Bewerber von Personalberatern erwarten können

Ein guter Headhunter informiert einen Kandidaten schon im Vorfeld ausführlich über Unternehmen und Position.
Ein guter Headhunter informiert einen Kandidaten schon im Vorfeld ausführlich über Unternehmen und Position.
Foto: wildworx - Fotolia.com

Information: Der Bewerber erfährt vom Personalberater im Vorfeld viel über das Unternehmen und die Position und kann so beurteilen, ob die angebotene Stelle tatsächlich für ihn passt und zur richtigen Zeit kommt. Da ein guter Berater die Erwartungen seines Kunden sehr gut kennt, sollte er dem Kandidaten im Vorfeld wertvolle Hinweise geben und damit seine Chancen entweder stark verbessern oder jedoch von einer Bewerbung direkt Abstand nehmen lassen.

Bewerbungsunterlagen: Der Bewerber erhält Hilfe bei der Erstellung seiner Unterlagen, die sich nicht in äußeren Gestaltungsmaßnahmen erschöpft. Gewährleistet ist in jedem Fall, dass die Bewerbung überhaupt zur Kenntnis genommen wird, was bei einer Eigenbewerbung nicht unbedingt gegeben ist.

Vorstellungsgespräch/ Vertragsverhandlung: Der Kandidat erhält Unterstützung bei der Vorbereitung der Vorstellungsgespräche und Moderation bei der Verhandlung von Vertragsinhalten. Der Berater berät in Gehaltsfragen und wird bei Missverständnissen moderieren. Diese Leistungen sind für den Kandidaten nicht mit Kosten verbunden.

Absage: Wenn der Bewerber bei einer Ablehnung nach einer Direktbewerbung in der Regel nicht den Grund erfährt, so erhält er über den Personalberater ein qualifiziertes Feedback, das ihm in der Zukunft von Nutzen ist. Bei der nächsten Stellenbesetzung steigen damit seine Chancen. Sollte es nicht zu einer Platzierung kommen, da vielleicht ein anderer Kandidat besser passte und damit bevorzugt wurde, bindet der Berater den Kandidaten in spätere Besetzungsverfahren ein, sofern dies gewünscht ist.

So erkennen Bewerber seriöse Personalberater

  • Vorsicht vor Beratern, die alles und jeden vermitteln. Arbeiten Sie besser mit erfahrenen und spezialisierten Personalberatern zusammen!

  • Vergewissern Sie sich, dass der Personalberater Ihre Branche sowie Ihr fachliches Umfeld kennt und versteht!

  • Lassen Sie sich Kunden und Referenzen nennen!

  • Bauen Sie ein Vertrauensverhältnis auf und seien Sie kooperativ und zuverlässig!

  • Lassen Sie sich regelmäßig über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren!

  • Geben Sie Ihrerseits alle relevanten Informationen weiter.

Was ist gesetzlich erlaubt?

- BGHZ 158, 174: Anruf bei Mitarbeitern eines anderen Unternehmens am Arbeitsplatz ist nur dann unlauter, wenn er über eine erste kurze Kontaktaufnahme hinausgeht. Ein Anruf, bei dem ein Mitarbeiter erstmalig nach seinem Interesse an einer neuen Stelle befragt und diese kurz beschrieben wird sowie ggf. eine Kontaktmöglichkeit außerhalb des Unternehmens besprochen wird, ist grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig. Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Anrufen, bei denen dienstliche Telefoneinrichtungen benutzt werden, ist nicht danach zu unterscheiden, ob Festnetz- oder Mobiltelefone benutzt werden.

- BGH, I ZR 183/04, Urteil vom 22.11.2007: Die (umfangreiche) Konfrontation mit Lebenslaufkenntnissen, die dem Angerufenen den Eindruck vermittelt, der Berater habe sich bereits näher mit seiner Persönlichkeit befasst und er sei aufgrund seiner konkreten Berufsbiographie für die offene Stelle besonders geeignet", ist unzulässig.