Urteil vom Bundesarbeitsgericht: Wann Crowdworker Arbeitnehmer sind

Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott: Ist ein Crowdworker weisungsgebunden und in die betrieblichen Abläufe und in die Organisation eingebunden, wird er als Arbeitnehmer angesehen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.

Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott: Ist ein Crowdworker weisungsgebunden und in die betrieblichen Abläufe und in die Organisation eingebunden, wird er als Arbeitnehmer angesehen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.

Foto: FHM Rechtsanwälte

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