Zeiterfassung: Zwang zum Fingerabdruck unzulässig

Eine Zeiterfassung per Fingerabdruck ist datenschutzrechtlich unzulässig, so das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg. Lesen Sie, was hinter dem Urteil steckt.

Eine Zeiterfassung per Fingerabdruck ist datenschutzrechtlich unzulässig, so das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg. Lesen Sie, was hinter dem Urteil steckt.

Foto: K.Chuansakul - shutterstock.com

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