Corona-Warn-App-Pflicht: Kann der Chef Sie zur Nutzung zwingen?

Aus arbeitsrechtlicher Perspektive gibt es bei der Nutzung der Corona-Warn-App einen erheblichen Graubereich. Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen.

Aus arbeitsrechtlicher Perspektive gibt es bei der Nutzung der Corona-Warn-App einen erheblichen Graubereich. Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen.

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