Filesharing in Internet-Tauschbörsen: BGH: Internet-Anschlussinhaber hat Mitteilungspflicht

Filesharing-Aktivitäten, laufen in einem Familienverbund üblicherweise über einen gemeinsam genutzten Router.

Filesharing-Aktivitäten, laufen in einem Familienverbund üblicherweise über einen gemeinsam genutzten Router.

Foto: Spectral-Design - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Filesharing in Internet-Tauschbörsen: BGH: Internet-Anschlussinhaber hat Mitteilungspflicht