Freelancer: Auch Freiberufler können rentenversicherungspflichtig sein

Wer als Selbständiger rentenversicherungspflichtig wird, muss unter Umständen Beiträge in fünfstelliger Höhe nachzahlen.

Wer als Selbständiger rentenversicherungspflichtig wird, muss unter Umständen Beiträge in fünfstelliger Höhe nachzahlen.

Foto: mekcar - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Freelancer: Auch Freiberufler können rentenversicherungspflichtig sein