Einladungsmails sind unzulässig: BGH weist Facebook & Co. in die Schranken

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil E-Mail-Einladungen zu Online-Netzwerken wie Facebook für unzulässig erklärt. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil E-Mail-Einladungen zu Online-Netzwerken wie Facebook für unzulässig erklärt. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Foto: Ahmad Faizal Yahya - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Einladungsmails sind unzulässig: BGH weist Facebook & Co. in die Schranken