Klagen angedroht: Bundesrat stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

Provider müssen künftig vier Wochen lang Handy-Standortdaten und zehn Wochen lang die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefonaten speichern.

Provider müssen künftig vier Wochen lang Handy-Standortdaten und zehn Wochen lang die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefonaten speichern.

Foto: www.vorratsdatenspeicherung.de

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