BGH-Urteil zu Hörfunk und Fernsehen: Gema unterliegt Wohnungseigentümern

Der BGH hat beschlossen: Keine GEMA-Gebühren bei der Verwendung von Gemeinschaftsantennen.

Der BGH hat beschlossen: Keine GEMA-Gebühren bei der Verwendung von Gemeinschaftsantennen.

Foto: Bundesgerichtshof

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