Wer ist die verantwortliche Stelle?: Datenschutz und Konzernprivileg

Der Grundansatz des Datenschutzrechts lehnt ein Konzernprivileg ab, um Schutzlücken von Grund auf zu vermeiden.

Der Grundansatz des Datenschutzrechts lehnt ein Konzernprivileg ab, um Schutzlücken von Grund auf zu vermeiden.

Foto: Martin Fally - Fotolia.com

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